Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/328 über endgültige Ausgleichszölle auf Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfasern aus China.
Die EU-Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der bestehenden Ausgleichszölle für Glasfaserverstärkungen (Endlosglasfaserfilamente) mit Ursprung China durchgeführt. Grund: Dauerhafte strukturelle Veränderungen im EU-Markt und eine signifikante Schädigung der EU-Hersteller trotz bestehender Zölle.
Amtsblatt der EU – Durchführungsverordnung (EU) 2025/2328 der Kommission vom 24.11.2025.
Betroffene Waren
Glasfaserprodukte unter folgenden KN-Positionen:
7019 11 00
ex 7019 12 00
7019 14 00
7019 15 00
(inkl. TARIC-Codes 7019 12 00 22, 25, 26, 39) Weiterlesen






