Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU startet neue Runde zur Aussetzung von Zollsätzen für bestimmte Waren
Mitteilung der Europäischen Kommission – Stand: November 2025
Die Europäische Kommission hat eine neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs angekündigt. Diese Maßnahme betrifft bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren und ist Teil der laufenden Initiative, die europäische Industrie durch temporäre Zollbefreiungen oder -reduzierungen zu entlasten.
Ziel der Zollaussetzungen
Autonome Zollaussetzungen ermöglichen es Unternehmen, Rohstoffe, Halbfertigprodukte oder Komponenten zollfrei zu importieren, wenn diese innerhalb der EU nicht oder nur unzureichend verfügbar sind. Dadurch sollen:
Produktionskosten gesenkt,
Lieferketten gestärkt und
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller verbessert werden.
Aktuelle Verfahrensrunde (Juli 2026)
Für die Runde Juli 2026 wurden der Europäischen Kommission bereits neue Anträge auf Zollaussetzung übermittelt.
Wirtschaftsbeteiligte haben nun die Möglichkeit,
Einwände gegen neue Anträge bis spätestens zur Sitzung der Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ am 16. Dezember 2025 einzureichen, und
die vollständige Liste der beantragten Waren über die EU-Zollportal-Website einzusehen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






