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EU passt Stahl-Schutzmaßnahmen an: Neue TARIC-Codes für Betonstabstahl und sonstige Stäbe
Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 der Kommission vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 10.04.2026. Rechtsgrundlagen laut Verordnung: Verordnung (EU) 2015/478, Verordnung (EU) 2015/755 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/159.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 hat die Europäische Kommission die bestehende Schutzmaßnahmen-Verordnung (EU) 2019/159 für bestimmte Stahlerzeugnisse angepasst. Anlass war die Feststellung, dass Betonstabstahl seit 2025 nicht nur über die bisher einschlägige Warenkategorie 13, sondern in erheblichem Umfang auch über die Warenkategorie 12 in die Europäische Union eingeführt wurde, insbesondere unter dem KN-Code 7228 30 69.
Nach Auffassung der Kommission wichen diese Einfuhrströme deutlich von den traditionellen Handelsströmen ab und führten zu spürbaren Ungleichgewichten auf dem Unionsmarkt. Die Verordnung nennt hierzu einen Anstieg der Einfuhren unter dem betroffenen Code um rund 250 % im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr. Außerdem entsprach der Zuwachs unter KN-Code 7228 30 69 etwa 35 % des gesamten jährlichen Zollkontingents für Betonstabstahl der Kategorie 13.
Besonders relevant ist die Begründung der Kommission: Es lagen Beweise dafür vor, dass Betonstabstahl durch eine nur geringfügige Änderung der chemischen Zusammensetzung statt als Stabstahl aus nicht legiertem Stahl unter Tarifposition 7214 als Stabstahl aus legiertem Stahl unter Tarifposition 7228 eingereiht werden konnte. Die Kommission sieht hierin keine echte wirtschaftliche oder geschäftliche Notwendigkeit, sondern vor allem die Möglichkeit, ein anderes Zollkontingent mit größeren zollfreien Mengen zu nutzen.
Um diese Fehlsteuerung zu korrigieren, führt die Verordnung zwei neue TARIC-Codes ein:
7228 30 69 11 für Armierungsstähle mit Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen sowie 7228 30 69 99 für sonstige Waren. Gleichzeitig werden die Warenkategorien 12 und 13 in der bestehenden Schutzmaßnahmenregelung angepasst. Kategorie 12 für Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl erhält den TARIC-Code 7228 30 69 99, während Kategorie 13 für Betonstabstahl den TARIC-Code 7228 30 69 11 erhält.
Wichtig für die Praxis: Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass durch diese TARIC-Anpassung weder der Anwendungsbereich der Schutzmaßnahme erweitert noch die verfügbaren zollfreien Mengen in den Kategorien 12 und 13 verändert werden. Ziel ist allein die zolltariflich richtige Zuordnung der Waren, damit die bestehenden Schutzmaßnahmen wieder die traditionellen Handelsströme sachgerecht abbilden.
Für importierende Unternehmen, Stahlhändler und Industrieunternehmen mit Bezug zu den betroffenen KN- und TARIC-Codes ist die Verordnung unmittelbar relevant. Insbesondere dort, wo bisher Einreihungen unter 7228 30 69 vorgenommen wurden, sollte geprüft werden, ob künftig die neue Unterscheidung zwischen 7228 30 69 11 und 7228 30 69 99 anzuwenden ist. Fehler bei der Einreihung können unmittelbare Auswirkungen auf die Nutzung von Zollkontingenten und auf die Anwendung der Schutzmaßnahmen haben.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Einordnung neuer unionsrechtlicher Schutzmaßnahmen, bei der Prüfung von KN- und TARIC-Codes sowie bei der rechtssicheren Umsetzung in der Import- und Zollpraxis.
Quellenhinweis
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 der Kommission vom 9. April 2026.
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






