EU passt Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse an – neue TARIC-Codes für Betonstabstahl (EU) 2026/846

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 über endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755

Gegenstand der Verordnung

Die Europäische Kommission passt die bestehenden Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse an. Hintergrund ist die Feststellung, dass Betonstabstahl vermehrt unter einer anderen Warennummer eingeführt wurde, um bestehende Zollkontingente zu nutzen.

Hintergrund der Anpassung

Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen basieren auf Zollkontingenten für verschiedene Warenkategorien. Wird ein Kontingent überschritten, fällt ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % an.

Die Kommission stellte fest, dass:

  • Einfuhren unter dem KN-Code 7228 30 69 seit 2025 stark angestiegen sind
  • die Einfuhren ein ungewöhnliches Muster aufweisen und von traditionellen Handelsströmen abweichen
  • durch geringfügige Änderungen der chemischen Zusammensetzung eine Einreihung in eine andere Tarifposition erfolgt ist

Im Jahr 2025 stiegen die Einfuhren unter diesem Code um rund 250 % gegenüber dem Vorjahr und führten zu erheblichen Marktverzerrungen.

Einführung neuer TARIC-Codes

Zur Klarstellung der Einreihung werden folgende TARIC-Codes eingeführt:

  • 7228 30 69 11 – Betonstabstahl (Armierungsstahl mit Rippen/Strukturen)
  • 7228 30 69 99 – sonstige Stäbe

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EU passt Stahl-Schutzmaßnahmen an: Neue TARIC-Codes für Betonstabstahl und sonstige Stäbe

Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 der Kommission vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 10.04.2026. Rechtsgrundlagen laut Verordnung: Verordnung (EU) 2015/478, Verordnung (EU) 2015/755 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/159.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 hat die Europäische Kommission die bestehende Schutzmaßnahmen-Verordnung (EU) 2019/159 für bestimmte Stahlerzeugnisse angepasst. Anlass war die Feststellung, dass Betonstabstahl seit 2025 nicht nur über die bisher einschlägige Warenkategorie 13, sondern in erheblichem Umfang auch über die Warenkategorie 12 in die Europäische Union eingeführt wurde, insbesondere unter dem KN-Code 7228 30 69.

Nach Auffassung der Kommission wichen diese Einfuhrströme deutlich von den traditionellen Handelsströmen ab und führten zu spürbaren Ungleichgewichten auf dem Unionsmarkt. Die Verordnung nennt hierzu einen Anstieg der Einfuhren unter dem betroffenen Code um rund 250 % im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr. Außerdem entsprach der Zuwachs unter KN-Code 7228 30 69 etwa 35 % des gesamten jährlichen Zollkontingents für Betonstabstahl der Kategorie 13. Weiterlesen