ATLAS: Ermäßigte Einfuhrzölle für Waren mit Ursprung in den USA – Neue Codierungen seit 1. Juli 2026

ITZBund – ATLAS-Info 0973/2026 vom 03.07.2026.

Seit dem 1. Juli 2026 können bei der Einfuhr bestimmter Waren mit Präferenzursprung Vereinigte Staaten von Amerika (US) ermäßigte Einfuhrzölle beantragt werden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2026/1455.

Für die Inanspruchnahme der Zollbegünstigung sind im Rahmen der Zollanmeldung folgende Unterlagen anzumelden:

  • U190 – Ursprungsnachweis gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2026/1455,
  • 7HHF – Direktbeförderungsnachweis.

Beide Unterlagen müssen mit dem Kennzeichen „vorhanden“ angemeldet werden. Das bedeutet, dass die Nachweise vorhanden sind und der Zollverwaltung auf Verlangen vorgelegt werden können.

Die Beantragung der ermäßigten Einfuhrabgaben erfolgt über einen dreistelligen Begünstigungscode, der mit der Ziffer 3 beginnt. Sofern ein Zollkontingent genutzt wird, ist ein Begünstigungscode zu verwenden, der mit den Ziffern 32 beginnt.

Unternehmen, die Waren mit Präferenzursprung aus den Vereinigten Staaten einführen, sollten ihre Zollanmeldungen sowie ihre ATLAS-Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen und Begünstigungscodes korrekt verwendet werden.

Wouros & Partner unterstützt Sie

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung neuer Zollpräferenzen, der korrekten Anwendung von TARIC- und ATLAS-Codierungen, der Prüfung von Präferenznachweisen sowie bei allen Fragen des Zoll-, Präferenz- und Außenwirtschaftsrechts.

Rechtshinweis

Quelle: ITZBund – ATLAS-Info 0973/2026 vom 03.07.2026.

Neue EU-Stahlregelung ab 1. Juli 2026: 50 % Zusatzzoll auf bestimmte Stahlerzeugnisse

Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2026/1384 vom 24.06.2026.

Zum 1. Juli 2026 führt die Europäische Union eine neue Regelung für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse ein. Die bisherigen Schutzmaßnahmen gegenüber Stahleinfuhren laufen zum 30. Juni 2026 aus. Hintergrund der neuen Verordnung sind weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor und ein zunehmender Einfuhrdruck auf den EU-Markt.

Kern der neuen Regelung sind jährliche Zollkontingente für die in Anhang I aufgeführten Warenkategorien. Die Kontingente gelten jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wird ein Kontingent ausgeschöpft oder kann eine Einfuhr nicht im Rahmen eines Kontingents abgewickelt werden, fällt ein zusätzlicher Wertzollsatz von 50 % an.

Die betroffenen Waren ergeben sich aus den in Anhang I genannten KN- und teilweise TARIC-Codes. Erfasst werden unter anderem warm- und kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, Bleche mit metallischem oder organischem Überzug, Edelstahlprodukte, Stäbe, Profile, Walzdraht, Betonstahl, Rohre und Hohlprofile. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Warenbeschreibung, sondern zwingend die jeweilige Warentarifnummer prüfen. Weiterlesen

EU berichtigt Zollkontingent-Verordnung: Warenbeschreibung für L-(+)-Milchsäure angepasst

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90370 vom 11. Mai 2026, Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.

Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.

Die Berichtigung betrifft den Anhang der Verordnung, konkret die laufende Nummer 09.2017 in Spalte 4 zur Warenbezeichnung.

Korrigiert wird die Beschreibung für L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die Ware ist vorgesehen zur Verwendung bei der Herstellung von Estern und anderen Derivaten oder von Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie.

Die Änderung besteht darin, dass am Ende der Warenbeschreibung ein Verweis auf eine Fußnote „(1)” ergänzt wird. Inhaltlich bleibt die Warenbeschreibung im Übrigen unverändert.

Für Unternehmen ist die Berichtigung dennoch relevant, weil Zollkontingente nur dann korrekt angewendet werden können, wenn Warenbeschreibung, Verwendungszweck, Reinheit, CAS-Nummer und mögliche Fußnoten vollständig beachtet werden. Gerade bei autonomen Zollkontingenten können kleinere formale Änderungen Auswirkungen auf die Prüfung der Anwendbarkeit und die Dokumentation im Zollprozess haben.

Wouros & Partner empfiehlt, bestehende Stammdaten, Zolltarifprüfungen und interne Verwendungsnachweise bei betroffenen Waren zu überprüfen. Unternehmen sollten insbesondere sicherstellen, dass die laufende Nummer 09.2017 mit der berichtigten Warenbeschreibung und dem ergänzten Fußnotenverweis dokumentiert wird.

Rechtshinweis

„Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.“

EU passt Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse an – neue TARIC-Codes für Betonstabstahl (EU) 2026/846

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 über endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755

Gegenstand der Verordnung

Die Europäische Kommission passt die bestehenden Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse an. Hintergrund ist die Feststellung, dass Betonstabstahl vermehrt unter einer anderen Warennummer eingeführt wurde, um bestehende Zollkontingente zu nutzen.

Hintergrund der Anpassung

Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen basieren auf Zollkontingenten für verschiedene Warenkategorien. Wird ein Kontingent überschritten, fällt ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % an.

Die Kommission stellte fest, dass:

  • Einfuhren unter dem KN-Code 7228 30 69 seit 2025 stark angestiegen sind
  • die Einfuhren ein ungewöhnliches Muster aufweisen und von traditionellen Handelsströmen abweichen
  • durch geringfügige Änderungen der chemischen Zusammensetzung eine Einreihung in eine andere Tarifposition erfolgt ist

Im Jahr 2025 stiegen die Einfuhren unter diesem Code um rund 250 % gegenüber dem Vorjahr und führten zu erheblichen Marktverzerrungen.

Einführung neuer TARIC-Codes

Zur Klarstellung der Einreihung werden folgende TARIC-Codes eingeführt:

  • 7228 30 69 11 – Betonstabstahl (Armierungsstahl mit Rippen/Strukturen)
  • 7228 30 69 99 – sonstige Stäbe

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Endgültiger Antidumpingzoll auf geschmolzenes Aluminiumoxid aus China – Durchführungsverordnung (EU) 2026/114

Zollsätze, TARIC-Codes, zollfreies Kontingent (TRQ) und Praxishinweise für Importeure ab 2026

Rechtsgrundlage und Veröffentlichung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/114 vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 16. Januar 2026, führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid (künstlicher Korund) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Weiterlesen