Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
ATLAS: Ermäßigte Einfuhrzölle für Waren mit Ursprung in den USA – Neue Codierungen seit 1. Juli 2026
ITZBund – ATLAS-Info 0973/2026 vom 03.07.2026.
Seit dem 1. Juli 2026 können bei der Einfuhr bestimmter Waren mit Präferenzursprung Vereinigte Staaten von Amerika (US) ermäßigte Einfuhrzölle beantragt werden. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2026/1455.
Für die Inanspruchnahme der Zollbegünstigung sind im Rahmen der Zollanmeldung folgende Unterlagen anzumelden:
- U190 – Ursprungsnachweis gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2026/1455,
- 7HHF – Direktbeförderungsnachweis.
Beide Unterlagen müssen mit dem Kennzeichen „vorhanden“ angemeldet werden. Das bedeutet, dass die Nachweise vorhanden sind und der Zollverwaltung auf Verlangen vorgelegt werden können.
Die Beantragung der ermäßigten Einfuhrabgaben erfolgt über einen dreistelligen Begünstigungscode, der mit der Ziffer 3 beginnt. Sofern ein Zollkontingent genutzt wird, ist ein Begünstigungscode zu verwenden, der mit den Ziffern 32 beginnt.
Unternehmen, die Waren mit Präferenzursprung aus den Vereinigten Staaten einführen, sollten ihre Zollanmeldungen sowie ihre ATLAS-Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Unterlagen und Begünstigungscodes korrekt verwendet werden.
Wouros & Partner unterstützt Sie
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung neuer Zollpräferenzen, der korrekten Anwendung von TARIC- und ATLAS-Codierungen, der Prüfung von Präferenznachweisen sowie bei allen Fragen des Zoll-, Präferenz- und Außenwirtschaftsrechts.
Rechtshinweis
Quelle: ITZBund – ATLAS-Info 0973/2026 vom 03.07.2026.






