EU führt vorläufige Schutzmaßnahme für kornorientierten Silicium-Elektrostahl ein

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 eine vorläufige Schutzmaßnahme für bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl sowie Elektrobleche und -kerne eingeführt. Betroffen sind insbesondere Waren der KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13.

Hintergrund ist der erhebliche Anstieg der Einfuhren in die EU. Zwischen 2021 und 2025 erhöhten sich die Einfuhrmengen der betroffenen Waren um 120 %. Die Kommission stellte vorläufig einen ernsthaften Schaden für die Unionshersteller fest.

Wie funktioniert die neue Schutzmaßnahme?

Die EU führt Zollkontingente in Verbindung mit warenspezifischen Preisschwellen ein. Liegt der Einfuhrpreis unter der jeweils geltenden Schwelle, wird grundsätzlich ein Schutzzoll in Höhe der Differenz erhoben. Die Schwellen unterscheiden sich danach, ob die Einfuhr innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Kontingents erfolgt.

Besonders weitreichend ist die Regelung für Elektrobleche und -kerne, die bereits in Transformatoren verbaut eingeführt werden. Hier beträgt der vorläufige Schutzzoll 1.140 Euro je Tonne des im Transformator enthaltenen Materials.

Die Maßnahmen gelten ab 25. September 2026 für 155 Tage bis zum 26. Februar 2027. Ausgenommen sind insbesondere Waren mit Ursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen, Kenia und der Ukraine.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Einführern, neben der korrekten Einreihung insbesondere den nichtpräferenziellen Ursprung, die verfügbaren Zollkontingente, die maßgebliche Preisschwelle und den Einfuhrpreis vor der Einfuhr zu prüfen.

Quelle: DVO (EU) 2026/2133 der Kommission vom 18.09.2026, ABl. L vom 18.09.2026; VO (EU) 2015/478; VO (EU) 2015/755.

Rechtshinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.

Neue EU-Stahlregelung ab 1. Juli 2026: 50 % Zusatzzoll auf bestimmte Stahlerzeugnisse

Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2026/1384 vom 24.06.2026.

Zum 1. Juli 2026 führt die Europäische Union eine neue Regelung für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse ein. Die bisherigen Schutzmaßnahmen gegenüber Stahleinfuhren laufen zum 30. Juni 2026 aus. Hintergrund der neuen Verordnung sind weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor und ein zunehmender Einfuhrdruck auf den EU-Markt.

Kern der neuen Regelung sind jährliche Zollkontingente für die in Anhang I aufgeführten Warenkategorien. Die Kontingente gelten jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wird ein Kontingent ausgeschöpft oder kann eine Einfuhr nicht im Rahmen eines Kontingents abgewickelt werden, fällt ein zusätzlicher Wertzollsatz von 50 % an.

Die betroffenen Waren ergeben sich aus den in Anhang I genannten KN- und teilweise TARIC-Codes. Erfasst werden unter anderem warm- und kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, Bleche mit metallischem oder organischem Überzug, Edelstahlprodukte, Stäbe, Profile, Walzdraht, Betonstahl, Rohre und Hohlprofile. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Warenbeschreibung, sondern zwingend die jeweilige Warentarifnummer prüfen. Weiterlesen