EU führt vorläufige Schutzmaßnahme für kornorientierten Silicium-Elektrostahl ein

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 eine vorläufige Schutzmaßnahme für bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl sowie Elektrobleche und -kerne eingeführt. Betroffen sind insbesondere Waren der KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13.

Hintergrund ist der erhebliche Anstieg der Einfuhren in die EU. Zwischen 2021 und 2025 erhöhten sich die Einfuhrmengen der betroffenen Waren um 120 %. Die Kommission stellte vorläufig einen ernsthaften Schaden für die Unionshersteller fest.

Wie funktioniert die neue Schutzmaßnahme?

Die EU führt Zollkontingente in Verbindung mit warenspezifischen Preisschwellen ein. Liegt der Einfuhrpreis unter der jeweils geltenden Schwelle, wird grundsätzlich ein Schutzzoll in Höhe der Differenz erhoben. Die Schwellen unterscheiden sich danach, ob die Einfuhr innerhalb oder außerhalb des jeweiligen Kontingents erfolgt.

Besonders weitreichend ist die Regelung für Elektrobleche und -kerne, die bereits in Transformatoren verbaut eingeführt werden. Hier beträgt der vorläufige Schutzzoll 1.140 Euro je Tonne des im Transformator enthaltenen Materials.

Die Maßnahmen gelten ab 25. September 2026 für 155 Tage bis zum 26. Februar 2027. Ausgenommen sind insbesondere Waren mit Ursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen, Kenia und der Ukraine.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Einführern, neben der korrekten Einreihung insbesondere den nichtpräferenziellen Ursprung, die verfügbaren Zollkontingente, die maßgebliche Preisschwelle und den Einfuhrpreis vor der Einfuhr zu prüfen.

Quelle: DVO (EU) 2026/2133 der Kommission vom 18.09.2026, ABl. L vom 18.09.2026; VO (EU) 2015/478; VO (EU) 2015/755.

Rechtshinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.