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EU-Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Silicium-Elektrostahl ein – deutlicher Importanstieg im Fokus
Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (C/2026/1848), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Artikel 5 Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 3 Verordnung (EU) 2015/755.
Die Europäische Kommission hat eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu den Einfuhren von
- bestimmten kornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl sowie
- daraus weiterverarbeiteten Stahl-Elektroblechen und -kernen für Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
eingeleitet.
Die betroffenen Waren werden derzeit in die KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13 eingereiht.
Hintergrund der Untersuchung
Die Einleitung erfolgt auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten. Die Kommission sieht auf Grundlage der vorgelegten Informationen hinreichende Beweise, dass die Einfuhren erheblich gestiegen sind und Schutzmaßnahmen erforderlich sein könnten.
Die Einfuhrentwicklung ist deutlich:
- flachgewalzte Erzeugnisse:
von 91.362 Tonnen (2021) auf 191.056 Tonnen (01.07.2024–30.06.2025)
→ +109 % - Elektrobleche und -kerne:
von 33.163 Tonnen auf 60.334 Tonnen
→ +82 %
Zusätzlich verweist die Kommission auf:
- globale Überkapazitäten von rund 630.000 Tonnen
- dies entspricht 64 % über dem EU-Verbrauch
- Risiko weiterer Handelsumlenkungen aufgrund geschlossener DrittlandsmärkteAuf Basis der wirtschaftlichen Indikatoren nach Artikel 9 Verordnung (EU) 2015/478






