EU passt Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse an – neue TARIC-Codes für Betonstabstahl (EU) 2026/846

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 über endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755

Gegenstand der Verordnung

Die Europäische Kommission passt die bestehenden Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse an. Hintergrund ist die Feststellung, dass Betonstabstahl vermehrt unter einer anderen Warennummer eingeführt wurde, um bestehende Zollkontingente zu nutzen.

Hintergrund der Anpassung

Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen basieren auf Zollkontingenten für verschiedene Warenkategorien. Wird ein Kontingent überschritten, fällt ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % an.

Die Kommission stellte fest, dass:

  • Einfuhren unter dem KN-Code 7228 30 69 seit 2025 stark angestiegen sind
  • die Einfuhren ein ungewöhnliches Muster aufweisen und von traditionellen Handelsströmen abweichen
  • durch geringfügige Änderungen der chemischen Zusammensetzung eine Einreihung in eine andere Tarifposition erfolgt ist

Im Jahr 2025 stiegen die Einfuhren unter diesem Code um rund 250 % gegenüber dem Vorjahr und führten zu erheblichen Marktverzerrungen.

Einführung neuer TARIC-Codes

Zur Klarstellung der Einreihung werden folgende TARIC-Codes eingeführt:

  • 7228 30 69 11 – Betonstabstahl (Armierungsstahl mit Rippen/Strukturen)
  • 7228 30 69 99 – sonstige Stäbe

Weiterlesen

EU-Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Silicium-Elektrostahl ein – deutlicher Importanstieg im Fokus

Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (C/2026/1848), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Artikel 5 Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 3 Verordnung (EU) 2015/755.

Die Europäische Kommission hat eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu den Einfuhren von

  • bestimmten kornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl sowie
  • daraus weiterverarbeiteten Stahl-Elektroblechen und -kernen für Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
    eingeleitet.

Die betroffenen Waren werden derzeit in die KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13 eingereiht.

Hintergrund der Untersuchung

Die Einleitung erfolgt auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten. Die Kommission sieht auf Grundlage der vorgelegten Informationen hinreichende Beweise, dass die Einfuhren erheblich gestiegen sind und Schutzmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Die Einfuhrentwicklung ist deutlich:

  • flachgewalzte Erzeugnisse:
    von 91.362 Tonnen (2021) auf 191.056 Tonnen (01.07.2024–30.06.2025)
    +109 %
  • Elektrobleche und -kerne:
    von 33.163 Tonnen auf 60.334 Tonnen
    +82 %

Zusätzlich verweist die Kommission auf:

  • globale Überkapazitäten von rund 630.000 Tonnen
  • dies entspricht 64 % über dem EU-Verbrauch
  • Risiko weiterer Handelsumlenkungen aufgrund geschlossener DrittlandsmärkteAuf Basis der wirtschaftlichen Indikatoren nach Artikel 9 Verordnung (EU) 2015/478

Weiterlesen