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EU passt Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse an – neue TARIC-Codes für Betonstabstahl (EU) 2026/846
Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 über endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755
Gegenstand der Verordnung
Die Europäische Kommission passt die bestehenden Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse an. Hintergrund ist die Feststellung, dass Betonstabstahl vermehrt unter einer anderen Warennummer eingeführt wurde, um bestehende Zollkontingente zu nutzen.
Hintergrund der Anpassung
Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen basieren auf Zollkontingenten für verschiedene Warenkategorien. Wird ein Kontingent überschritten, fällt ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % an.
Die Kommission stellte fest, dass:
- Einfuhren unter dem KN-Code 7228 30 69 seit 2025 stark angestiegen sind
- die Einfuhren ein ungewöhnliches Muster aufweisen und von traditionellen Handelsströmen abweichen
- durch geringfügige Änderungen der chemischen Zusammensetzung eine Einreihung in eine andere Tarifposition erfolgt ist
Im Jahr 2025 stiegen die Einfuhren unter diesem Code um rund 250 % gegenüber dem Vorjahr und führten zu erheblichen Marktverzerrungen.
Einführung neuer TARIC-Codes
Zur Klarstellung der Einreihung werden folgende TARIC-Codes eingeführt:
- 7228 30 69 11 – Betonstabstahl (Armierungsstahl mit Rippen/Strukturen)
- 7228 30 69 99 – sonstige Stäbe






