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EU passt Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse an – neue TARIC-Codes für Betonstabstahl (EU) 2026/846
Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 über endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse auf Grundlage der Verordnungen (EU) 2015/478 und (EU) 2015/755
Gegenstand der Verordnung
Die Europäische Kommission passt die bestehenden Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse an. Hintergrund ist die Feststellung, dass Betonstabstahl vermehrt unter einer anderen Warennummer eingeführt wurde, um bestehende Zollkontingente zu nutzen.
Hintergrund der Anpassung
Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen basieren auf Zollkontingenten für verschiedene Warenkategorien. Wird ein Kontingent überschritten, fällt ein zusätzlicher Zollsatz von 25 % an.
Die Kommission stellte fest, dass:
- Einfuhren unter dem KN-Code 7228 30 69 seit 2025 stark angestiegen sind
- die Einfuhren ein ungewöhnliches Muster aufweisen und von traditionellen Handelsströmen abweichen
- durch geringfügige Änderungen der chemischen Zusammensetzung eine Einreihung in eine andere Tarifposition erfolgt ist
Im Jahr 2025 stiegen die Einfuhren unter diesem Code um rund 250 % gegenüber dem Vorjahr und führten zu erheblichen Marktverzerrungen.
Einführung neuer TARIC-Codes
Zur Klarstellung der Einreihung werden folgende TARIC-Codes eingeführt:
- 7228 30 69 11 – Betonstabstahl (Armierungsstahl mit Rippen/Strukturen)
- 7228 30 69 99 – sonstige Stäbe
Anpassung der Warenkategorien
Die Zuordnung innerhalb der Schutzmaßnahme wird angepasst:
- Warenkategorie 12 (Stäbe und Profile)
→ ergänzt um TARIC-Code 7228 30 69 99 - Warenkategorie 13 (Betonstabstahl)
→ ergänzt um TARIC-Code 7228 30 69 11
Ziel ist eine eindeutige Zuordnung der Waren zu den vorgesehenen Zollkontingenten.
Ziel der Maßnahme
Die Anpassung soll sicherstellen, dass:
- Schutzmaßnahmen ihre Wirkung behalten
- Umgehungstatbestände verhindert werden
- traditionelle Handelsströme wiederhergestellt werden
Die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass:
- keine neuen Kontingente geschaffen werden
- keine zusätzlichen Zollmengen entstehen
Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen im Stahlimport sollten:
- ihre Tarifierung überprüfen
- die neuen TARIC-Codes anwenden
- bestehende Zollprozesse anpassen
Fehlerhafte Einreihungen können dazu führen, dass falsche Kontingente genutzt werden und zusätzliche Zollbelastungen entstehen.
Quellenhinweis
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






