EU-Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Silicium-Elektrostahl ein – deutlicher Importanstieg im Fokus

Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (C/2026/1848), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Artikel 5 Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 3 Verordnung (EU) 2015/755.

Die Europäische Kommission hat eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu den Einfuhren von

  • bestimmten kornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl sowie
  • daraus weiterverarbeiteten Stahl-Elektroblechen und -kernen für Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
    eingeleitet.

Die betroffenen Waren werden derzeit in die KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13 eingereiht.

Hintergrund der Untersuchung

Die Einleitung erfolgt auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten. Die Kommission sieht auf Grundlage der vorgelegten Informationen hinreichende Beweise, dass die Einfuhren erheblich gestiegen sind und Schutzmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Die Einfuhrentwicklung ist deutlich:

  • flachgewalzte Erzeugnisse:
    von 91.362 Tonnen (2021) auf 191.056 Tonnen (01.07.2024–30.06.2025)
    +109 %
  • Elektrobleche und -kerne:
    von 33.163 Tonnen auf 60.334 Tonnen
    +82 %

Zusätzlich verweist die Kommission auf:

  • globale Überkapazitäten von rund 630.000 Tonnen
  • dies entspricht 64 % über dem EU-Verbrauch
  • Risiko weiterer Handelsumlenkungen aufgrund geschlossener DrittlandsmärkteAuf Basis der wirtschaftlichen Indikatoren nach Artikel 9 Verordnung (EU) 2015/478

Schädigungsbewertung

Auf Basis der wirtschaftlichen Indikatoren nach Artikel 9 Verordnung (EU) 2015/478 und
Artikel 6 Verordnung (EU) 2015/755 sieht die Kommission Anzeichen dafür, dass:

  • Marktanteile der EU-Hersteller unter Druck stehen
  • Verkaufsmengen sinken
  • Erträge negativ beeinflusst werden

und ein ernsthafter Schaden droht oder bereits vorliegt.

Verfahrensablauf und Fristen

  • Stellungnahmen / Fragebögen: 21 Tage
  • Anmeldung als interessierte Partei: ca. 15 Tage
  • Anhörungen: 21 Tage

Beiträge müssen fristgerecht über TRON.tdi oder per E-Mail eingereicht werden.
Verspätete oder unvollständige Angaben können unberücksichtigt bleiben.

Zeitlicher Rahmen der Untersuchung

Die Kommission entscheidet grundsätzlich innerhalb von 9 Monaten nach Einleitung über Maßnahmen.
Eine Verlängerung um maximal 2 Monate ist möglich.

Praxisbewertung

Für Unternehmen bedeutet die Einleitung:

  • mögliche Einführung von Schutzmaßnahmen (z. B. Kontingente oder Zusatzzölle)
  • unmittelbarer Einfluss auf:
    • Importkosten
    • Lieferketten
    • Beschaffungsstrategien

Eine frühzeitige Analyse der Betroffenheit ist entscheidend.

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Bewertung von Schutzmaßnahmenverfahren, der Einordnung Ihrer Waren und der strategischen Vorbereitung auf mögliche Maßnahmen.

Quellenhinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.