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ATLAS-Ausfuhr: BAFA erneuert Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter
ATLAS – Info 0938/2026 des ITZBund zur ATLAS-Ausfuhr und zur Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48) neu erteilt. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr sowie Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken in ausgewählte Drittstaaten.
Die Genehmigung gilt im Zeitraum vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026 und umfasst folgende Länder:
Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine.
Einordnung und Bedeutung für die Praxis
Die Allgemeine Genehmigung stellt eine exportkontrollrechtliche Erleichterung dar, da sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzung ohne Einzelgenehmigung ermöglicht.
Unverändert bleibt jedoch die Pflicht zur vollständigen Prüfung aller außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen, insbesondere:
- Einhaltung bestehender Embargo-Vorschriften
- Durchführung von Sanktionslistenprüfungen
- Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen im Einzelfall
ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierung
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht folgende Codierung zur Verfügung:
3LLC/A48 – „Allgemeine Genehmigung Nr. 48“
Diese ist bei Inanspruchnahme der Genehmigung entsprechend in der Ausfuhranmeldung zu verwenden.
Unterstützung durch Wouros & Partner
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei:
- Prüfung der Anwendbarkeit von Allgemeinen Genehmigungen
- rechtssicherer Umsetzung in ATLAS
- Optimierung von Exportkontrollprozessen
- Aufbau und Prüfung interner Kontrollsysteme (IKS)
- Schulung von Mitarbeitern im Bereich Exportkontrolle
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






