ATLAS-Ausfuhr: BAFA erneuert Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter

ATLAS – Info 0938/2026 des ITZBund zur ATLAS-Ausfuhr und zur Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48) neu erteilt. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr sowie Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken in ausgewählte Drittstaaten.

Die Genehmigung gilt im Zeitraum vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026 und umfasst folgende Länder:

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine. Weiterlesen

Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System

Zum 1. September 2025 wird die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System grundlegend angepasst. Ziel ist eine präzisere Steuerung und bessere Zuordnung der Anträge im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Künftig müssen Antragsteller ergänzende Angaben machen, die sowohl für die Exportkontrolle als auch für die Nachvollziehbarkeit der Anträge entscheidend sind:

Neue Pflichtangaben

  1. Warenverzeichnisnummer (WVZ-Nr.)

    • Die zutreffende WVZ-Nummer ist verpflichtend einzutragen.

    • Ausnahmen bestehen für Software, Technologie, Dienstleistungen und Güterpakete ohne WVZ-Nr. sowie bei Verfahren zu Gemeinschaftsprojekten und Sammelgenehmigungen. In diesen Fällen ist das entsprechende Auswahlfeld zu aktivieren.

  2. Kenntnis über Genehmigungspflichten
    Antragsteller müssen angeben, ob sie wissen, dass ihr Geschäft einer Genehmigungspflicht nach einer der folgenden Regelungen unterliegt:

    • Außenwirtschaftsverordnung (AWV),

    • EU-Verordnung 2021/821 (Dual-Use-Verordnung),

    • EU-Embargoverordnungen (einschließlich Ausnahmegenehmigungen für verbotene Geschäfte).

    Liegt keine Kenntnis vor, kann im Formular die Option „Keine Kenntnis von Genehmigungspflichten – Antrag auf Nullbescheid“ gewählt werden.

  3. Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden

    • Bei Nullbescheiden muss künftig der konkrete Anlass angegeben werden.

    • Wurden Sie vom Zoll an das BAFA verwiesen, ist das entsprechende Aktenzeichen im Freifeld einzutragen. Hier können auch zusätzliche Informationen angegeben werden.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle