EU-Kommission kündigt mögliches Auslaufen des Antidumpingzolls auf Aluminiumfolien und -bänder aus China an

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (C/2026/1504), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) am 13.03.2026. Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036; zugrunde liegende Maßnahme: Durchführungsverordnung (EU) 2021/2170.

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass eine bestehende Antidumpingmaßnahme betreffend zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auslaufen wird, sofern keine Überprüfung eingeleitet wird.

Der maßgebliche Zeitpunkt für das Außerkrafttreten ist der 9. Dezember 2026 (00:00 Uhr).

Ein Fortbestehen der Maßnahme setzt voraus, dass eine sogenannte Auslaufüberprüfung beantragt wird. Hierfür können Unionshersteller einen Antrag stellen, der ausreichende Beweise dafür enthalten muss, dass Dumping und Schädigung im Falle des Auslaufens wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

Der Antrag muss der Europäischen Kommission spätestens drei Monate vor dem in der Tabelle genannten Auslaufzeitpunkt vorliegen.

Wird eine Überprüfung eingeleitet, erhalten Einführer, Ausführer, Vertreter des Ausfuhrlandes sowie Unionshersteller die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen und Stellung zu nehmen.

Praxisbewertung (klar getrennt)

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Antidumpingmaßnahmen laufen nicht automatisch weiter, sondern sind fristgebunden
  • Marktteilnehmer sollten frühzeitig beobachten, ob ein Überprüfungsverfahren eingeleitet wird
  • Das mögliche Auslaufen kann direkte Auswirkungen auf:
    • Importkosten
    • Kalkulationen
    • Lieferketten

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