Neue EU-Schutzmaßnahmen für Stahlimporte: Zollkontingente und 50 % Zoll

Mit der Verordnung (EU) 2026/1384 führt die Europäische Union einen neuen langfristigen Schutzmechanismus für Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ein. Die bisherigen Schutzmaßnahmen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 endeten zum 30. Juni 2026. Die neue Regelung gilt grundsätzlich seit 1. Juli 2026.

Was ändert sich?

Für die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Stahlerzeugnisse werden jährliche Zollkontingente eingerichtet. Die Kontingente gelten jeweils vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres und werden grundsätzlich quartalsweise verwaltet.

Besonders relevant für Importeure: Ist das jeweilige Zollkontingent erschöpft oder kann die Einfuhr nicht in den Genuss eines Kontingents kommen, fällt ein zusätzlicher Wertzollsatz von 50 % an.

Die jährliche Gesamtmenge der Zollkontingente beträgt nach der Verordnung zunächst 18.345.922 Tonnen. Die Kommission kann die Gesamtmenge später anpassen; sie muss dabei grundsätzlich innerhalb einer Bandbreite von 14,4 bis 22,2 Millionen Tonnen bleiben.

Welche Waren sind betroffen?

Entscheidend ist die konkrete KN-Nummer. Anhang I enthält zahlreiche Warenpositionen insbesondere der Kapitel 72 und 73, beispielsweise warm- und kaltgewalzte Flacherzeugnisse, beschichtete Bleche, Edelstahl, Stabstahl, Walzdraht, Profile und verschiedene Rohrprodukte.

Unternehmen sollten deshalb nicht lediglich prüfen, ob sie „Stahlwaren“ importieren, sondern die verwendeten KN-Codes einzeln mit Anhang I der Verordnung abgleichen.

Auch Präferenzursprung schützt grundsätzlich nicht vor der Maßnahme

Von besonderer Bedeutung ist, dass die Regelung grundsätzlich auch für Waren aus Ländern gilt, mit denen die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder denen autonome Zollpräferenzen gewährt werden. Allein ein Präferenzursprung führt daher nicht automatisch dazu, dass die neuen Stahlmaßnahmen nicht anzuwenden sind.

Ausgenommen sind insbesondere Waren mit Ursprung in Island, Liechtenstein und Norwegen. Für bestimmte Freihandelspartner können außerdem gesonderte bilaterale Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Weiterlesen

Neue EU-Stahlregelung ab 1. Juli 2026: 50 % Zusatzzoll auf bestimmte Stahlerzeugnisse

Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 2026/1384 vom 24.06.2026.

Zum 1. Juli 2026 führt die Europäische Union eine neue Regelung für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse ein. Die bisherigen Schutzmaßnahmen gegenüber Stahleinfuhren laufen zum 30. Juni 2026 aus. Hintergrund der neuen Verordnung sind weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor und ein zunehmender Einfuhrdruck auf den EU-Markt.

Kern der neuen Regelung sind jährliche Zollkontingente für die in Anhang I aufgeführten Warenkategorien. Die Kontingente gelten jeweils vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wird ein Kontingent ausgeschöpft oder kann eine Einfuhr nicht im Rahmen eines Kontingents abgewickelt werden, fällt ein zusätzlicher Wertzollsatz von 50 % an.

Die betroffenen Waren ergeben sich aus den in Anhang I genannten KN- und teilweise TARIC-Codes. Erfasst werden unter anderem warm- und kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, Bleche mit metallischem oder organischem Überzug, Edelstahlprodukte, Stäbe, Profile, Walzdraht, Betonstahl, Rohre und Hohlprofile. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Warenbeschreibung, sondern zwingend die jeweilige Warentarifnummer prüfen. Weiterlesen