Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Endgültiger Antidumpingzoll auf geschmolzenes Aluminiumoxid aus China – Durchführungsverordnung (EU) 2026/114
Zollsätze, TARIC-Codes, zollfreies Kontingent (TRQ) und Praxishinweise für Importeure ab 2026
Rechtsgrundlage und Veröffentlichung
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/114 vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 16. Januar 2026, führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid (künstlicher Korund) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.
Betroffene Ware und Zolltarifierung
Die Maßnahme betrifft geschmolzenes Aluminiumoxid (künstlicher Korund), derzeit eingereiht unter folgenden KN- und TARIC-Codes:
KN-Codes
2818 10 11
2818 10 19
ex 2818 10 91
2818 10 99
TARIC-Codes
2818 10 11 10
2818 10 11 20
2818 10 11 30
2818 10 11 40
2818 10 11 91
2818 10 11 99
2818 10 91 20
2818 10 91 40
2818 10 91 91
2818 10 91 99
Endgültige Antidumpingzollsätze
Die endgültigen Antidumpingzölle werden als Prozentsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, erhoben:
Chongqing Saite Corundum Co., Ltd.: 99,8 % (TARIC-Zusatzcode 89RI)
Luoyang Runbao Abrasives Co., Ltd.: 88,7 % (TARIC-Zusatzcode 89RJ)
Andere mitarbeitende Unternehmen (Anhang I): 94,5 %
Alle übrigen Einfuhren aus der VR China: 110,6 % (TARIC-Zusatzcode 8999)
Der Zollsatz für „alle übrigen Einfuhren“ gilt auch für Hersteller, die im Untersuchungszeitraum keine Ausfuhren in die EU getätigt haben.
Zollfreies Kontingent (TRQ)
Der endgültige Antidumpingzoll findet keine Anwendung auf Einfuhren, die unter ein zollfreies Kontingent (TRQ) fallen.
Wesentliche Merkmale des TRQ:
Quartalsweise Verwaltung nach dem Windhundprinzip
Übertrag ungenutzter Mengen in das nächste Quartal
Kein Übertrag über das Kalenderjahr hinaus
Ende der Ziehung: 20. Arbeitstag der Kommission nach Quartalsende
Start 2026:
Das erste Kontingentquartal läuft vom 16. Januar 2026 bis zum 31. März 2026.
Die jährliche Kontingentmenge wird schrittweise reduziert:
2026: 60.000 Tonnen
Absenkung bis 2030: auf 30.000 Tonnen
Sobald das jeweilige Quartalskontingent ausgeschöpft ist, unterliegen weitere Einfuhren dem endgültigen Antidumpingzoll.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






