ATLAS: Unterlagen für Zollkontingente müssen rechtzeitig vorliegen

Mit der ATLAS-Info 0986/2026 vom 24. August 2026 informiert die Zollverwaltung über die Vorlagepflicht von Unterlagen bei Zollkontingenten im Windhundverfahren.

Die bisherige ATLAS-Teilnehmerinfo 0178/21 vom 7. Mai 2021 wird aufgehoben. Die entsprechenden Vorlagepflichten sind nun in der Verfahrensanweisung ATLAS geregelt.

Entscheidend ist die Annahme der Zollanmeldung

Für Importeure ist insbesondere der Zeitpunkt der Dokumentenvorlage wichtig:

Alle für die Gewährung eines Zollkontingents im Windhundverfahren erforderlichen Unterlagen müssen im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung vorgelegt werden.

Unternehmen sollten deshalb bereits vor Abgabe der Zollanmeldung feststellen, welche Unterlagen für das jeweilige Kontingent erforderlich sind, und deren Verfügbarkeit sicherstellen.

Welche Dokumente konkret benötigt werden, ergibt sich aus der jeweils maßgeblichen EU-Verordnung. Die erforderlichen Unterlagen werden außerdem im EZT-Online unter den „Bedingungen“ beziehungsweise über die Verlinkung „Präferenzpapier“ angezeigt.

Beantragen Sie Zollkontingente bei der Einfuhr?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob für Ihre Waren ein Zollkontingent genutzt werden kann, welche Unterlagen und Codierungen erforderlich sind und welche Voraussetzungen bei der Zollanmeldung erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0986/2026 vom 24.08.2026 – ATLAS-Einfuhr: „Zollkontingente, Vorlagepflicht von Unterlagen“.

Endgültiger Antidumpingzoll auf geschmolzenes Aluminiumoxid aus China – Durchführungsverordnung (EU) 2026/114

Zollsätze, TARIC-Codes, zollfreies Kontingent (TRQ) und Praxishinweise für Importeure ab 2026

Rechtsgrundlage und Veröffentlichung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/114 vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 16. Januar 2026, führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid (künstlicher Korund) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Weiterlesen