ATLAS: Unterlagen für Zollkontingente müssen rechtzeitig vorliegen

Mit der ATLAS-Info 0986/2026 vom 24. August 2026 informiert die Zollverwaltung über die Vorlagepflicht von Unterlagen bei Zollkontingenten im Windhundverfahren.

Die bisherige ATLAS-Teilnehmerinfo 0178/21 vom 7. Mai 2021 wird aufgehoben. Die entsprechenden Vorlagepflichten sind nun in der Verfahrensanweisung ATLAS geregelt.

Entscheidend ist die Annahme der Zollanmeldung

Für Importeure ist insbesondere der Zeitpunkt der Dokumentenvorlage wichtig:

Alle für die Gewährung eines Zollkontingents im Windhundverfahren erforderlichen Unterlagen müssen im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung vorgelegt werden.

Unternehmen sollten deshalb bereits vor Abgabe der Zollanmeldung feststellen, welche Unterlagen für das jeweilige Kontingent erforderlich sind, und deren Verfügbarkeit sicherstellen.

Welche Dokumente konkret benötigt werden, ergibt sich aus der jeweils maßgeblichen EU-Verordnung. Die erforderlichen Unterlagen werden außerdem im EZT-Online unter den „Bedingungen“ beziehungsweise über die Verlinkung „Präferenzpapier“ angezeigt.

Beantragen Sie Zollkontingente bei der Einfuhr?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob für Ihre Waren ein Zollkontingent genutzt werden kann, welche Unterlagen und Codierungen erforderlich sind und welche Voraussetzungen bei der Zollanmeldung erfüllt sein müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0986/2026 vom 24.08.2026 – ATLAS-Einfuhr: „Zollkontingente, Vorlagepflicht von Unterlagen“.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026

Generalzolldirektion (GZD), Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026,
Az. GZD – Z 3455-2025.00023-0001-GZD_DV.A.22, vom 8. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026.
Abruf über: www.zoll.de → Formulare & Merkblätter.

Mit dem Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026 stellt die deutsche Zollverwaltung eine aktualisierte Arbeitsgrundlage für die Abgabe von Zollanmeldungen bereit. Das Merkblatt ersetzt zum 1. Januar 2026 die bisherige Ausgabe 2025.

Das Merkblatt beschreibt die in Deutschland erforderlichen Angaben und Erläuterungen für:

  • Zollanmeldungen,

  • summarische Eingangsanmeldungen,

  • summarische Ausgangsanmeldungen einschließlich Ankunftsmeldungen,

  • Wiederausfuhrmitteilungen sowie

  • Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung.

Für die elektronische Abgabe von Anmeldungen sind vorrangig die Vorgaben der Verfahrensanweisung ATLAS, des Merkblatts für Teilnehmer sowie des EDI-Implementierungshandbuchs maßgeblich. Das Merkblatt weist darauf hin, dass das IT-System ATLAS zusätzliche oder von den unionsrechtlichen Vorgaben abweichende Codierungen verlangen kann.

Für Fälle von Systemstörungen oder Ausfällen regelt das Merkblatt die zulässigen Betriebskontinuitäts- und Ausfallverfahren. Bei Versendung und Ausfuhr ist in diesen Fällen das Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) zu verwenden; das Einheitspapier ist hierfür nicht mehr zulässig. Im Versandverfahren kann hingegen – unter den im Merkblatt genannten Voraussetzungen – weiterhin alternativ zum Versandbegleitdokument das Einheitspapier eingesetzt werden.

Inhaltlich basieren Zollanmeldungen auf den Datenelementen des Anhangs B der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA) in den Spalten H1 bis H5 sowie H7. Ergänzend benennt das Merkblatt zusätzliche, in Deutschland erforderliche Angaben und enthält praxisbezogene Hinweise, unter anderem zur Verwendung von CERTEX-Dokumenten, zur korrekten Codierung, zur Mengenangabe sowie zum Abgleich mit der Kombinierten Nomenklatur (KN).

Darüber hinaus enthält das Merkblatt grundlegende Begriffsbestimmungen (z. B. Unionswaren und Nicht-Unionswaren, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Versand), Vorgaben zur EORI-Nummer sowie Hinweise zu den datenschutz- und statistikrechtlichen Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Außenhandelsstatistikrecht.

Quelle: Zoll.de