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EU-Zollaussetzungen ab 2026: Neue Verordnung (EU) 2025/2605 aktualisiert den Gemeinsamen Zolltarif
Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates, ABl. L vom 30.12.2025 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2605/oj
Mit der Verordnung (EU) 2025/2605 hat der Rat der Europäischen Union die bestehenden Regelungen zu autonomen Zollaussetzungen grundlegend aktualisiert. Die Verordnung ersetzt den Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 vollständig und legt damit die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Zollaussetzungen im Gemeinsamen Zolltarif neu fest.
Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgungssicherheit der EU-Industrie zu gewährleisten. Dazu werden für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren Zölle vollständig oder teilweise ausgesetzt, sofern diese Waren in der Union nicht oder nicht in ausreichendem Umfang hergestellt werden. Gleichzeitig werden bestehende Aussetzungen angepasst oder gestrichen und verbindliche Überprüfungstermine fortgeschrieben.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






