ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen. Weiterlesen

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026

Generalzolldirektion (GZD), Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026,
Az. GZD – Z 3455-2025.00023-0001-GZD_DV.A.22, vom 8. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026.
Abruf über: www.zoll.de → Formulare & Merkblätter.

Mit dem Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2026 stellt die deutsche Zollverwaltung eine aktualisierte Arbeitsgrundlage für die Abgabe von Zollanmeldungen bereit. Das Merkblatt ersetzt zum 1. Januar 2026 die bisherige Ausgabe 2025.

Das Merkblatt beschreibt die in Deutschland erforderlichen Angaben und Erläuterungen für:

  • Zollanmeldungen,

  • summarische Eingangsanmeldungen,

  • summarische Ausgangsanmeldungen einschließlich Ankunftsmeldungen,

  • Wiederausfuhrmitteilungen sowie

  • Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung.

Für die elektronische Abgabe von Anmeldungen sind vorrangig die Vorgaben der Verfahrensanweisung ATLAS, des Merkblatts für Teilnehmer sowie des EDI-Implementierungshandbuchs maßgeblich. Das Merkblatt weist darauf hin, dass das IT-System ATLAS zusätzliche oder von den unionsrechtlichen Vorgaben abweichende Codierungen verlangen kann.

Für Fälle von Systemstörungen oder Ausfällen regelt das Merkblatt die zulässigen Betriebskontinuitäts- und Ausfallverfahren. Bei Versendung und Ausfuhr ist in diesen Fällen das Betriebskontinuitäts-Ausfuhrbegleitdokument (BK-ABD) zu verwenden; das Einheitspapier ist hierfür nicht mehr zulässig. Im Versandverfahren kann hingegen – unter den im Merkblatt genannten Voraussetzungen – weiterhin alternativ zum Versandbegleitdokument das Einheitspapier eingesetzt werden.

Inhaltlich basieren Zollanmeldungen auf den Datenelementen des Anhangs B der Delegierten Verordnung zum Unionszollkodex (UZK-DA) in den Spalten H1 bis H5 sowie H7. Ergänzend benennt das Merkblatt zusätzliche, in Deutschland erforderliche Angaben und enthält praxisbezogene Hinweise, unter anderem zur Verwendung von CERTEX-Dokumenten, zur korrekten Codierung, zur Mengenangabe sowie zum Abgleich mit der Kombinierten Nomenklatur (KN).

Darüber hinaus enthält das Merkblatt grundlegende Begriffsbestimmungen (z. B. Unionswaren und Nicht-Unionswaren, Ausfuhr, Wiederausfuhr, Versand), Vorgaben zur EORI-Nummer sowie Hinweise zu den datenschutz- und statistikrechtlichen Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Außenhandelsstatistikrecht.

Quelle: Zoll.de