ATLAS: 3 Euro Einfuhrzoll für Sendungen mit geringem Wert

Mit der ATLAS-Info 0970/2026 vom 30. Juni 2026 informiert die Zollverwaltung über die technische Umsetzung der Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert bis 150 Euro.

Ab dem 1. Juli 2026, 00:00 Uhr, werden entsprechende Änderungen in den ATLAS-Fachverfahren IMPOST, ZB, AEGZ und NEE wirksam.

3 Euro Einfuhrzoll je Position

Für die betroffenen Zollanmeldungen hat die Änderung nach der ATLAS-Info die Berechnung und Erhebung eines Einfuhrzolls von 3 Euro je Position zur Folge.

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Zollanmeldung: Die neue Regelung wird auf entsprechende Zollanmeldungen angewendet, die ab dem 1. Juli 2026 um 00:00 Uhr angenommen werden.

Gerade die Berechnung je Position ist für Unternehmen von praktischer Bedeutung. Enthält eine Zollanmeldung mehrere Positionen, ist daher nicht lediglich ein pauschaler Betrag von 3 Euro je Sendung zugrunde zu legen.

Die Änderung betrifft nach der ATLAS-Information die Fachverfahren:

ATLAS-IMPOST, ZB, AEGZ und NEE.

Für die weiteren Einzelheiten verweist das ITZBund ausdrücklich auf die ATLAS-Teilnehmerinfo 0966/2026 vom 11. Juni 2026.

Sind Ihre Einfuhrprozesse von der neuen 3-Euro-Regelung betroffen?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob Ihre Einfuhren unter die neue Regelung für Sendungen mit geringem Wert fallen und welche Auswirkungen sich für Ihre Zollanmeldungen und Einfuhrprozesse ergeben. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0970/2026 vom 30.06.2026 – „ATLAS-Einfuhr: Abschaffung der Zollbefreiung für Sendungen mit geringem Wert“.

ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen. Weiterlesen