EORI-Anträge ab 1. Oktober 2026 grundsätzlich nur noch über das Zoll-Portal

Ab dem 1. Oktober 2026 ändert sich das Verfahren rund um die EORI-Nummer. Die Beantragung und Beendigung einer EORI-Nummer sowie die Änderung von EORI-Stammdaten müssen grundsätzlich über das Zoll-Portal erfolgen.

Was ändert sich konkret?

Unternehmen und Privatpersonen müssen entsprechende Anträge ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich elektronisch über die EORI-Nr.-Verwaltung im Zoll-Portal stellen.

Für die Registrierung im Zoll-Portal ist eine digitale Identifizierung erforderlich. Die ATLAS-Information nennt hierfür beispielsweise ELSTER, Online-Ausweis oder BundID.

Die elektronische Abwicklung betrifft insbesondere:

Beantragung einer EORI-Nummer, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer. Die entsprechenden Funktionen befinden sich im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“.

Was passiert mit dem bisherigen Formular 0870?

Der bisherige Vordruck in der Formularversion 0870 darf ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich nur noch im Ausfallverfahren verwendet werden, wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht.

Eine Besonderheit besteht für Beteiligte aus Drittländern. Können diese keinen Zugang zum Zoll-Portal über die vorgesehenen Identifizierungsmöglichkeiten erhalten, kann ebenfalls das Ausfallverfahren genutzt werden. Dem Antrag ist dann eine formlose Begründung zum Erfordernis und zur Zuständigkeit der deutschen Zollverwaltung beizufügen.

Müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen oder Ihre Unternehmensdaten ändern?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei Fragen zur EORI-Registrierung, bei Änderungen Ihrer zollrechtlichen Unternehmensdaten und bei der Klärung, welches Verfahren für Ihren konkreten Fall anzuwenden ist. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Information vom 09.06.2026 – „EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026“.

EORI-Nummer: Zoll-Portal ab 1. Oktober 2026 verpflichtend

Quelle: ATLAS-Info 0964/2026 vom 09.06.2026, ITZBund, „EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026“.

Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Betroffen sind sowohl Wirtschaftsbeteiligte als auch Privatpersonen.

Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 UZK. Danach erfolgt der Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden grundsätzlich mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.

Die bisherigen Vordrucke, insbesondere die Formularversion 0870, dürfen ab dem 01.10.2026 grundsätzlich nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht. Die entsprechenden Formulare befinden sich im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“. Weiterlesen

ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen. Weiterlesen

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

UnteDie Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) ist ein zentrales Online-Portal der Zollverwaltung zur Abwicklung verbrauch- und verkehrsteuerlicher Vorgänge.

Unternehmen können über die IVVA digital Anträge, Anzeigen und Steueranmeldungen einreichen, Steuerentlastungen beantragen sowie Bescheide und Mitteilungen der Zollverwaltung abrufen .

Die Anwendung ist vollständig in das Zoll-Portal eingebunden und unterstützt einen nahtlosen Datenaustausch mit dem internen IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs) . Damit wird ein medienbruchfreier Ablauf gewährleistet, der die bisher papierbasierte Kommunikation ersetzt und Prozesse erheblich beschleunigt.

Zentrale Funktionen der IVVA

  • Anträge und Zulassungen: Beantragung von Erlaubnissen, z. B. zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung .

  • Steueranmeldungen: Abgabe von monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Steuererklärungen, etwa zur Energiesteuer oder Stromsteuer .

  • Entlastungsanträge: Möglichkeit zur Rückerstattung bzw. Entlastung von bereits gezahlten Energiesteuern bei bestimmten Tatbeständen .

  • Elektronischer Bescheidabruf: Alle Mitteilungen der Zollverwaltung (z. B. Nachfragen, Genehmigungen, Steuerbescheide) können direkt digital über die Postkorbfunktion abgerufen werden .

  • Vertretungsfunktion: Unternehmen können im Namen Dritter tätig werden, etwa als Steuerberater, Liquidator oder Insolvenzverwalter .

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Quelle: Zoll.de