Schweiz führt elektronische EUR.1 ein: Neue Anforderungen im Warenverkehr ab März 2026

Die Europäische Kommission hat darüber informiert, dass die Schweiz seit dem 16. März 2026 mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (eEUR.1) begonnen hat. Damit wird der Präferenznachweis im Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz erstmals digitalisiert und an moderne Verifikationsprozesse angepasst.

Im Unterschied zur bisherigen papierbasierten EUR.1 erfolgt die Prüfung der Echtheit künftig elektronisch. Jede ausgestellte Bescheinigung enthält einen QR-Code (Feld 11) sowie einen individuellen Validierungslink. Über das System der Schweizer Zollverwaltung (BAZG) kann die Echtheit direkt online überprüft werden. Alternativ kann der vollständige Prüfpfad aus der Fußzeile der Bescheinigung manuell eingegeben werden.

Für Unternehmen bedeutet diese Umstellung eine wesentliche Änderung in der operativen Zollpraxis. Die bisherige visuelle Prüfung von Originaldokumenten wird durch eine digitale Validierungspflicht ergänzt bzw. teilweise ersetzt. Insbesondere im Wareneingang, in der Zollabwicklung und in der Buchhaltung müssen Prozesse angepasst werden, um sicherzustellen, dass Präferenznachweise korrekt geprüft und dokumentiert werden. Weiterlesen

Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026: Wichtige Änderungen für Unternehmen

Der deutsche Zoll hat die Ausgabe 2026 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen veröffentlicht. Die neue Fassung ersetzt die Ausgabe 2025 und gilt seit dem 1. Januar 2026.

Das Merkblatt ist die maßgebliche Grundlage für die Erstellung von Zollanmeldungen im ATLAS-System und legt verbindlich fest, welche Daten in welchen Verfahren anzugeben sind.

Versandverfahren vollständig überarbeitet

Die bedeutendste Änderung betrifft das Versandverfahren. Die entsprechenden Regelungen wurden vollständig neu strukturiert und überarbeitet. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre internen Prozesse und eingesetzten Softwarelösungen weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Gerade Unternehmen mit regelmäßigem Versand unter Zollverschluss oder im gemeinsamen Versandverfahren sollten ihre Abläufe überprüfen.

Weitere Digitalisierung der Zollverfahren

Die Zollverwaltung setzt die Digitalisierung konsequent fort. Die Nutzung des Einheitspapiers wird weiter eingeschränkt und bleibt nur noch in wenigen Übergangsfällen zulässig. Ziel bleibt die vollständige elektronische Abwicklung über ATLAS.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse elektronisch und systemkonform abgewickelt werden können.

Neue Datenanforderungen durch WKS

Mit der Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS) werden neue Datenanforderungen für summarische Ausgangsanmeldungen und Wiederausfuhrmeldungen umgesetzt. Die Teilnehmeranbindung erfolgte bereits im Laufe des Jahres 2025, sodass die neuen Anforderungen nun vollständig wirksam werden.

Fehlende oder unvollständige Angaben können künftig schneller zu Verzögerungen führen.

Präzisierungen einzelner Datenelemente

Zusätzlich enthält das Merkblatt Klarstellungen zu einzelnen Datenelementen, beispielsweise zur Angabe des Empfängers bei Ausfuhranmeldungen. Besonders relevant ist dies bei Lieferungen an verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften im Ausland.

Handlungsempfehlung für Unternehmen

Unternehmen sollten prüfen:

  • ob Versand- und Ausfuhrprozesse noch den neuen Anforderungen entsprechen,

  • ob ATLAS-Schnittstellen und Software aktuell konfiguriert sind,

  • ob Mitarbeiter über die Änderungen informiert sind,

  • und ob interne Arbeitsanweisungen angepasst werden müssen.

Eine frühzeitige Anpassung verhindert Verzögerungen und Rückfragen bei der Zollabfertigung.

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Quelle: Zoll.de

Benutzerhandbuch und Verfahrensanweisung Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)

UnteDie Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA) ist ein zentrales Online-Portal der Zollverwaltung zur Abwicklung verbrauch- und verkehrsteuerlicher Vorgänge.

Unternehmen können über die IVVA digital Anträge, Anzeigen und Steueranmeldungen einreichen, Steuerentlastungen beantragen sowie Bescheide und Mitteilungen der Zollverwaltung abrufen .

Die Anwendung ist vollständig in das Zoll-Portal eingebunden und unterstützt einen nahtlosen Datenaustausch mit dem internen IT-Fachverfahren MoeVe (Modernisierung des Verbrauch- und Verkehrsteuervollzugs) . Damit wird ein medienbruchfreier Ablauf gewährleistet, der die bisher papierbasierte Kommunikation ersetzt und Prozesse erheblich beschleunigt.

Zentrale Funktionen der IVVA

  • Anträge und Zulassungen: Beantragung von Erlaubnissen, z. B. zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung .

  • Steueranmeldungen: Abgabe von monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Steuererklärungen, etwa zur Energiesteuer oder Stromsteuer .

  • Entlastungsanträge: Möglichkeit zur Rückerstattung bzw. Entlastung von bereits gezahlten Energiesteuern bei bestimmten Tatbeständen .

  • Elektronischer Bescheidabruf: Alle Mitteilungen der Zollverwaltung (z. B. Nachfragen, Genehmigungen, Steuerbescheide) können direkt digital über die Postkorbfunktion abgerufen werden .

  • Vertretungsfunktion: Unternehmen können im Namen Dritter tätig werden, etwa als Steuerberater, Liquidator oder Insolvenzverwalter .

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Quelle: Zoll.de