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Schweiz führt elektronische EUR.1 ein: Neue Anforderungen im Warenverkehr ab März 2026
Die Europäische Kommission hat darüber informiert, dass die Schweiz seit dem 16. März 2026 mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (eEUR.1) begonnen hat. Damit wird der Präferenznachweis im Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz erstmals digitalisiert und an moderne Verifikationsprozesse angepasst.
Im Unterschied zur bisherigen papierbasierten EUR.1 erfolgt die Prüfung der Echtheit künftig elektronisch. Jede ausgestellte Bescheinigung enthält einen QR-Code (Feld 11) sowie einen individuellen Validierungslink. Über das System der Schweizer Zollverwaltung (BAZG) kann die Echtheit direkt online überprüft werden. Alternativ kann der vollständige Prüfpfad aus der Fußzeile der Bescheinigung manuell eingegeben werden.
Für Unternehmen bedeutet diese Umstellung eine wesentliche Änderung in der operativen Zollpraxis. Die bisherige visuelle Prüfung von Originaldokumenten wird durch eine digitale Validierungspflicht ergänzt bzw. teilweise ersetzt. Insbesondere im Wareneingang, in der Zollabwicklung und in der Buchhaltung müssen Prozesse angepasst werden, um sicherzustellen, dass Präferenznachweise korrekt geprüft und dokumentiert werden.
Die Schweiz wurde bereits in die entsprechende Matrix der Europäischen Kommission aufgenommen, in der Länder mit elektronischen Präferenznachweisen geführt werden. Eine formale Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (C-Reihe) steht jedoch derzeit noch aus. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie sowohl die operative Praxis als auch die weitere rechtliche Entwicklung im Blick behalten.
Aus Compliance-Sicht ist insbesondere relevant, dass die elektronische Verifikation zwingender Bestandteil der Prüfpflichten wird. Ein bloßes Vorliegen eines Dokuments reicht künftig nicht mehr aus – entscheidend ist die erfolgreiche Validierung über das offizielle System. Dies betrifft unmittelbar die ordnungsgemäße Inanspruchnahme von Zollpräferenzen und damit auch mögliche Zoll- und Steuerrisiken.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Anpassung ihrer Prozesse, der Integration digitaler Prüfmechanismen sowie der rechtssicheren Umsetzung im Präferenzrecht und in der Zollpraxis.
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