ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen.

Für die betriebliche Praxis ist außerdem wichtig, dass das Merkblatt die Teilnahmevoraussetzungen an ATLAS nochmals strukturiert zusammenfasst. Erforderlich sind insbesondere eine gültige EORI-Nummer, die Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN), die passende Netzanbindung, zertifizierte Teilnehmersoftware sowie die richtige Zuordnung der Nachrichtengruppen. Hinzu kommen Anforderungen an Releasewechsel, Softwarewechsel, Protokollierung und organisatorische Absicherung der BIN. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre internen Prozesse, Berechtigungen und Systemanbindungen bereits vollständig releasekonform aufgestellt sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Webservices. Das Merkblatt beschreibt hierzu die fachlichen Abläufe, technische Voraussetzungen, Kommunikationstests, Zertifizierungsanforderungen sowie die jeweiligen Webservicegruppen und Endpunkte. Für Unternehmen mit eigener Schnittstellenanbindung oder mit Softwarepartnern ist das besonders relevant, weil sich daraus konkrete Anforderungen an die technische Umsetzung, die Testplanung und die Systemdokumentation ergeben. Für Webservices nennt das Merkblatt zudem Größenbeschränkungen und empfiehlt, Requests schlank zu halten, um Performanceprobleme zu vermeiden.

Auch organisatorisch enthält das Dokument wichtige Hinweise: Viele Formulare und Anträge können inzwischen über das Zoll-Portal eingereicht werden. Das betrifft insbesondere die EORI-Verwaltung sowie die Teilnahme und Zertifizierung für ATLAS/EMCS. Damit wird deutlich, dass Unternehmen nicht nur ihre eigentliche Zollabwicklung, sondern auch ihre Antrags- und Änderungsprozesse im Zusammenspiel mit dem Zoll-Portal im Blick behalten sollten.

Für Unternehmen bedeutet das aktualisierte Merkblatt insgesamt: ATLAS-Release 10.2 ist nicht nur ein technisches Update, sondern ein zentrales Arbeitsdokument für die rechts- und prozesssichere Teilnahme an den elektronischen Zollverfahren. Wer eigene Zollprozesse, Schnittstellen oder Dienstleisterstrukturen betreibt, sollte die Anforderungen des Merkblatts sorgfältig gegen die bestehende System- und Prozesslandschaft abgleichen. Wouros & Partner unterstützt Unternehmen dabei, die Auswirkungen des ATLAS-Release 10.2 fachlich und organisatorisch einzuordnen, Prozesse zu prüfen und die operative Umsetzung in der Zollpraxis belastbar vorzubereiten.

Quelle: Generalzolldirektion, Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2, Stand: März 2026. Maßgeblich für die fachliche Einordnung dieser Zusammenfassung ist das vorliegende Merkblatt.