PoUS: Neuer technischer Leitfaden für den XML-Upload von T2L und T2LF

Mit der ATLAS-Info 0974/2026 vom 6. Juli 2026 informiert die Zollverwaltung über einen neuen technischen Leitfaden der EU-Kommission für das Proof of Union Status System (PoUS).

Der Leitfaden betrifft den XML-Upload von Anträgen auf die Statusnachweise T2L und T2LF und enthält insbesondere die technischen Spezifikationen zur Erstellung valider und uploadfähiger XML-Dateien.

Für wen ist der Leitfaden relevant?

Die Zollverwaltung stellt ausdrücklich klar, dass sich der Leitfaden nicht an Endanwender, sondern an Entwicklungsteams und IT-Bereiche richtet. Relevant ist er daher insbesondere für Unternehmen und Softwareanbieter, die eine technische Anbindung an PoUS bzw. einen XML-basierten Datenaustausch umsetzen.

Der Leitfaden trägt die Bezeichnung „PoUS-STP-S2S for Traders Business User Guide“.

Testumgebung für den XML-Upload

Für technische Tests steht im Zoll-Portal unter „Übergreifende Leistungen“ → „EU-Trader-Portal – Conformance“ → „Generic Trader Portal (GTP)“ eine Testumgebung zur Verfügung.

Dabei weist die Zollverwaltung auf wichtige Besonderheiten hin:

  • Echt- und Testbetrieb unterscheiden sich optisch nicht.
  • Im Testbetrieb muss die URL mit „conformance.customs.ec.europa.eu“ beginnen.
  • Als Zollstelle ist ausschließlich DE008380 anzumelden.
  • LRN sollten möglichst mit dem Präfix „test“ versehen werden.
  • In der Testumgebung wird keine MRN erteilt.

Damit kann die Übermittlung von Anträgen auf T2L/T2LF an eine Zollstelle getestet werden. Die Verwendung oder der Ausdruck des Status Registration Document (SRD) kann dort dagegen nicht getestet werden.

Planen Sie eine technische PoUS-Anbindung?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der fachlichen Einordnung der Anforderungen an T2L/T2LF und bei der Abstimmung der zollfachlichen Anforderungen mit Ihrer IT bzw. Ihrem Zollsoftwareanbieter. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0974/2026 vom 06.07.2026 – „EU-System PoUS – Leitfaden für einen XML-Upload“.

ATLAS-Versand: ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen nur noch positionsbezogen anmeldbar

ATLAS – Info 0940/2026 des ITZBund zur Änderung der Anmeldbarkeit von ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen im ATLAS-Versand

Im Bereich ATLAS-Versand wurde die Anmeldelogik für bestimmte Codierungen angepasst. Seit dem 28. März 2026 dürfen ausgewählte ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) ausschließlich auf Warenpositionsebene angegeben werden. Eine Anmeldung auf Sammel- oder Einzelsendungsebene ist nicht mehr zulässig.

Betroffen sind insbesondere folgende Codierungen:

  • GGED (I0926): C085, C640, C678, N853
  • ODS / FGAS (I0926): C045, C057, C079, C082, C701, L100
  • ODS / FGAS (I0916): diverse Y-Codierungen

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ATLAS-Release 10.2: Generalzolldirektion veröffentlicht aktualisiertes Merkblatt für Teilnehmer

Generalzolldirektion, „Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2“, Stand: März 2026. Das Merkblatt beschreibt den Funktionsumfang des ATLAS-Release 10.2 einschließlich AES und gibt einen umfassenden Überblick zu Verfahrensabläufen, Teilnahmevoraussetzungen, technischen Schnittstellen und Zertifizierungsanforderungen.

Mit dem aktualisierten Merkblatt zum ATLAS-Release 10.2 stellt die Zollverwaltung den aktuellen fachlichen und technischen Rahmen für Teilnehmer am IT-Verfahren ATLAS bereit. Für Unternehmen, Spediteure, Softwareanbieter und Zollverantwortliche ist das Dokument vor allem deshalb relevant, weil es nicht nur den Nachrichtenaustausch im klassischen ATLAS-Umfeld beschreibt, sondern auch die Anforderungen in den Bereichen AES, SumA, freier Verkehr, Versand, Zolllager, aktive Veredelung, Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS), IMPOST, CCI und NEE zusammenfasst.

Besonders praxisrelevant ist, dass das Merkblatt klar zwischen den bisherigen Kommunikationswegen und den webservicebasierten Verfahrensbereichen unterscheidet. Während sich die Kapitel 2 bis 7 auf Verfahrensbereiche mit Kommunikation über X.400 oder FTAM beziehen, werden IMPOST (APK), die zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI), das Wiederausfuhrkontrollsystem (ASumA/WAM) sowie NEE bei Webservice-Nutzung gesondert im Kapitel 8 behandelt. Für IMPOST, CCI und WKS ist die Kommunikation laut Merkblatt ausschließlich über SOAP-Webservices vorgesehen. Weiterlesen