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EORI-Nummer: Zoll-Portal ab 1. Oktober 2026 verpflichtend
Quelle: ATLAS-Info 0964/2026 vom 09.06.2026, ITZBund, „EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026“.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Betroffen sind sowohl Wirtschaftsbeteiligte als auch Privatpersonen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 UZK. Danach erfolgt der Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden grundsätzlich mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.
Die bisherigen Vordrucke, insbesondere die Formularversion 0870, dürfen ab dem 01.10.2026 grundsätzlich nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht. Die entsprechenden Formulare befinden sich im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“.
Das Zoll-Portal ermöglicht die digitale und rechtssichere Übermittlung der Anträge. Ausdruck, Unterschrift und Postversand entfallen. Zudem können Antragsteller den Bearbeitungsstand im Portal einsehen und Dokumente über das Postfach abrufen.
Für Unternehmen bedeutet dies: Die internen Prozesse zur Beantragung, Änderung und Beendigung von EORI-Nummern sollten rechtzeitig angepasst werden. Zuständigkeiten, Zugänge, digitale Identifizierung und Vertretungsregelungen sollten vor dem 1. Oktober 2026 geprüft werden.
Drittländische Beteiligte können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das Ausfallverfahren nutzen, wenn kein Zugang über ELSTER, Online-Ausweis, BundID oder ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat möglich ist. In diesen Fällen ist dem Antrag eine formlose Begründung beizufügen.
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Quelle: Zoll.de






