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EORI-Nummer: Zoll-Portal ab 1. Oktober 2026 verpflichtend
Quelle: ATLAS-Info 0964/2026 vom 09.06.2026, ITZBund, „EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals ab dem 01.10.2026“.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Änderung der Stammdaten sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend. Betroffen sind sowohl Wirtschaftsbeteiligte als auch Privatpersonen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 UZK. Danach erfolgt der Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden grundsätzlich mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.
Die bisherigen Vordrucke, insbesondere die Formularversion 0870, dürfen ab dem 01.10.2026 grundsätzlich nur noch im Ausfallverfahren genutzt werden, wenn das Zoll-Portal nicht zur Verfügung steht. Die entsprechenden Formulare befinden sich im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“. Weiterlesen






