Neue Antragsrunde für autonome Zollaussetzungen zum Januar 2027 veröffentlicht

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Mitteilung C/2026/2553 vom 29. April 2026 – „Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“.

Die Europäische Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten über eine neue Runde von Anträgen auf Aussetzung autonomer Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs. Die Anträge betreffen bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren und beziehen sich auf die Runde im Januar 2027. Weiterlesen

EU verschärft Belarus-Sanktionen: Neue Pflichten für Ausfuhr, Einfuhr und Sanktionsprüfung

Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026.

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus erneut angepasst. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2006, die durch die Verordnung (EU) 2026/513 aktualisiert wurde. Die Regelungen betreffen Unternehmen insbesondere dann, wenn Waren, Technologien, technische Unterstützung, Finanzhilfen oder Dienstleistungen mit Bezug zu Belarus geprüft werden müssen.

Für die Praxis besonders wichtig sind die Verbote und Genehmigungspflichten bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung, Ausrüstung zur internen Repression, Feuerwaffen, Gütern zur Stärkung industrieller Kapazitäten sowie bestimmten Luxusgütern. Die Verordnung erfasst nicht nur unmittelbare Lieferungen nach Belarus, sondern auch mittelbare Bereitstellungen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzhilfen und teilweise auch Durchfuhren über Belarus. Weiterlesen

Einreihung einer Sprunggelenk-Stabilisierungsbandage – KN 6307 90 98 statt 9021

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, Durchführungsverordnung (EU) 2026/333 der Kommission vom 5. Februar 2026, veröffentlicht am 02.03.2026

Die EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/333 eine verbindliche Tarifierungsentscheidung zur Einreihung einer bestimmten Sprunggelenk-Stabilisierungsbandage (Knöchelbandage/Orthese) in die Kombinierte Nomenklatur (KN) getroffen. Ziel ist die einheitliche Anwendung der KN innerhalb der EU.

Warenbild und Kernausstattung: Betroffen ist eine Ware in Einheitsgröße (ca. 26 cm), bestehend aus zwei anatomisch geformten, starren Seitenschalen aus Kunststoff, abnehmbarer Polsterung aus Zellschaumstoff (mit Spinnstoffbezug) sowie Spinnstoff-Elementen (u. a. verstellbare Brücke im Fersen-/Sohlenbereich und zwei nicht elastische Klettverschlussbänder auf Wadenhöhe). Die Ware dient der Stabilisierung des Sprunggelenks (z. B. zur Vermeidung des Umknickens) und wird zum Tragen in einem Schuh gestellt.

Tarifierung: KN 6307 90 98. Die Kommission reiht die Ware in 6307 90 98 („andere konfektionierte Spinnstoffwaren“) ein und stützt dies u. a. auf die Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6, die Anmerkung 7 d) zu Abschnitt XI sowie den Wortlaut der Position 6307. Weiterlesen