Neue KN-Erläuterungen für Türen, Tore und Fenster

Die Europäische Kommission hat mit C/2026/4137 die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur für bestimmte Türen, Tore, Fenster sowie deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen geändert.

Betroffen sind insbesondere die Zolltarifbereiche:

KN 4418 21 10 bis 4418 29 80 – Türen und zugehörige Teile aus Holz
KN 7308 30 00 – Tore, Türen und Fenster aus Eisen oder Stahl
KN 7610 10 00 – Tore, Türen und Fenster aus Aluminium.

Wichtige Abgrenzung bei Holztüren

Die neuen Erläuterungen stellen klar, dass beispielsweise Platten aus Lagenholz mit dicker Mittellage bereits als Türen eingereiht werden können, wenn sie so weit bearbeitet sind, dass ihre spätere Verwendung als Tür eindeutig erkennbar ist. Als Beispiele nennt die Kommission Aussparungen für Türgriffe, Schlösser oder Scharniere.

Dagegen bleiben unbearbeitete Türrohlinge mit massivem Kern – auch bei furnierten Längs- oder Breitseiten – in Position 4412.

Für Türen, Tore und Fenster aus Eisen oder Stahl unter KN 7308 30 00 sowie aus Aluminium unter KN 7610 10 00 wird außerdem ausdrücklich auf die sinngemäße Anwendung der HS-Erläuterungen zu Unterposition 3925 20 verwiesen.

Bedeutung für Unternehmen

Die Änderung ist insbesondere für Unternehmen relevant, die Türrohlinge, vorbearbeitete Türblätter, Türen, Fenster oder entsprechende Bauteile einführen oder ausführen. Der Bearbeitungszustand kann entscheidend dafür sein, ob beispielsweise Position 4412 oder 4418 anzuwenden ist.

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der zolltariflichen Einreihung Ihrer Türen, Fenster und Bauteile sowie bei der Prüfung, ob bestehende Zolltarifnummern aufgrund der geänderten Erläuterungen überprüft werden sollten. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle / Rechtshinweis

Quelle: Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, C/2026/4137, ABl. C vom 29.07.2026.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026