EU verschärft Belarus-Sanktionen: Neue Pflichten für Ausfuhr, Einfuhr und Sanktionsprüfung

Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026.

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus erneut angepasst. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2006, die durch die Verordnung (EU) 2026/513 aktualisiert wurde. Die Regelungen betreffen Unternehmen insbesondere dann, wenn Waren, Technologien, technische Unterstützung, Finanzhilfen oder Dienstleistungen mit Bezug zu Belarus geprüft werden müssen.

Für die Praxis besonders wichtig sind die Verbote und Genehmigungspflichten bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung, Ausrüstung zur internen Repression, Feuerwaffen, Gütern zur Stärkung industrieller Kapazitäten sowie bestimmten Luxusgütern. Die Verordnung erfasst nicht nur unmittelbare Lieferungen nach Belarus, sondern auch mittelbare Bereitstellungen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzhilfen und teilweise auch Durchfuhren über Belarus. Weiterlesen

Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 – Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste

Am 14. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L, 14.11.2025) die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung ersetzt die Europäische Kommission den bisherigen Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 vollständig und stellt eine umfassend aktualisierte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) bereit.

Die Verordnung wurde am 8. September 2025 erlassen und tritt gemäß Artikel 2
➡️ am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft – also am 15. November 2025.

Die Überarbeitung erfolgt, um die EU-Kontrollliste an die international vereinbarten Exportkontrollregime anzupassen, darunter:

  • Australische Gruppe (AG)

  • Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)

  • Nuclear Suppliers Group (NSG)

  • Wassenaar-Arrangement (WA)

  • Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)

Da die internationalen Kontrolllisten 2024 aktualisiert wurden und die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen des Wassenaar-Arrangements akzeptierten, wurde eine vollständige Aktualisierung erforderlich.

Relevanz für Unternehmen

Mit Inkrafttreten am 15.11.2025 müssen Unternehmen:

  • Klassifizierungen ihrer Produkte und Technologien überprüfen,

  • Exportkontrollprozesse anpassen,

  • Risiko- und Sanktionsprüfungen aktualisieren,

  • interne Kontrollsysteme (IKS) sowie Schulungen an die neuen technischen Parameter anpassen.

Die Änderungen betreffen besonders die Bereiche:

  • Elektronik und Halbleiter

  • Sensoren, Optik und Laser

  • Luft- und Raumfahrt

  • Informationssicherheit / Kryptographie

  • Fertigungstechnologien

  • Nuklear- und Chemikalienkontrolle

Einordnung gemäß Wouros & Partner Prioritäten

1️⃣ Embargos – Dual-Use-Änderungen beeinflussen unmittelbar bestehende Embargo-Vorschriften.
2️⃣ Sanktionen – neue Listen bedeuten verschärfte Anforderungen an Screening, Endverbleib und technische Unterstützung.
3️⃣ Exportkontrolle & Dual-Use-Güter – zentrale Änderung mit direkter Wirkung auf Klassifizierung und Genehmigungspflichten.
4️⃣ Prozesse & Workflows – Aktualisierung von Verfahren, IT-Systemen und Dokumentation notwendig.
5️⃣ IKS – Anpassung von Compliance-Mechanismen, Schulungsprogrammen und Kontrollprozessen.

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Quelle

Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L, veröffentlicht am 14. November 2025:
Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821.