EU verschärft Belarus-Sanktionen: Neue Pflichten für Ausfuhr, Einfuhr und Sanktionsprüfung

Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2026/513 des Rates vom 23. April 2026.

Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus erneut angepasst. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2006, die durch die Verordnung (EU) 2026/513 aktualisiert wurde. Die Regelungen betreffen Unternehmen insbesondere dann, wenn Waren, Technologien, technische Unterstützung, Finanzhilfen oder Dienstleistungen mit Bezug zu Belarus geprüft werden müssen.

Für die Praxis besonders wichtig sind die Verbote und Genehmigungspflichten bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung, Ausrüstung zur internen Repression, Feuerwaffen, Gütern zur Stärkung industrieller Kapazitäten sowie bestimmten Luxusgütern. Die Verordnung erfasst nicht nur unmittelbare Lieferungen nach Belarus, sondern auch mittelbare Bereitstellungen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzhilfen und teilweise auch Durchfuhren über Belarus.

Unternehmen müssen deshalb vor jeder Lieferung prüfen, ob die Ware in einem einschlägigen Anhang der Verordnung erfasst ist, ob der Empfänger oder Endverwender sanktioniert ist, ob eine militärische Endverwendung ausgeschlossen werden kann und ob technische Dienstleistungen oder Finanzierungen mitverboten sind. Besonders kritisch ist, dass einzelne Verbote unabhängig vom Ursprung der Ware gelten können.

Für Zoll- und Exportkontrollprozesse bedeutet dies: Stammdaten, Zolltarifnummern, Exportklassifikation, Endverwendung, Empfängerprüfung, Vertragsprüfung und Dokumentation müssen vor der Abgabe einer Zollanmeldung vollständig geklärt sein. Codierungen oder Erklärungen in Zollanmeldungen dürfen nur verwendet werden, wenn die sanktionsrechtliche Prüfung tatsächlich durchgeführt und dokumentiert wurde.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Belarus-Sanktionsmaßnahmen, der Bewertung betroffener Güterlisten, der Einordnung von Zolltarifnummern, der Exportkontrollprüfung sowie beim Aufbau belastbarer interner Kontrollsysteme für Zoll und Außenwirtschaft.

Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.