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Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 – Aktualisierung der EU-Dual-Use-Güterliste
Am 14. November 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L, 14.11.2025) die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung ersetzt die Europäische Kommission den bisherigen Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 vollständig und stellt eine umfassend aktualisierte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) bereit.
Die Verordnung wurde am 8. September 2025 erlassen und tritt gemäß Artikel 2
➡️ am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft – also am 15. November 2025.
Die Überarbeitung erfolgt, um die EU-Kontrollliste an die international vereinbarten Exportkontrollregime anzupassen, darunter:
Australische Gruppe (AG)
Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR)
Nuclear Suppliers Group (NSG)
Wassenaar-Arrangement (WA)
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ)
Da die internationalen Kontrolllisten 2024 aktualisiert wurden und die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen des Wassenaar-Arrangements akzeptierten, wurde eine vollständige Aktualisierung erforderlich.
Relevanz für Unternehmen
Mit Inkrafttreten am 15.11.2025 müssen Unternehmen:
Klassifizierungen ihrer Produkte und Technologien überprüfen,
Exportkontrollprozesse anpassen,
Risiko- und Sanktionsprüfungen aktualisieren,
interne Kontrollsysteme (IKS) sowie Schulungen an die neuen technischen Parameter anpassen.
Die Änderungen betreffen besonders die Bereiche:
Elektronik und Halbleiter
Sensoren, Optik und Laser
Luft- und Raumfahrt
Informationssicherheit / Kryptographie
Fertigungstechnologien
Nuklear- und Chemikalienkontrolle
Einordnung gemäß Wouros & Partner Prioritäten
1️⃣ Embargos – Dual-Use-Änderungen beeinflussen unmittelbar bestehende Embargo-Vorschriften.
2️⃣ Sanktionen – neue Listen bedeuten verschärfte Anforderungen an Screening, Endverbleib und technische Unterstützung.
3️⃣ Exportkontrolle & Dual-Use-Güter – zentrale Änderung mit direkter Wirkung auf Klassifizierung und Genehmigungspflichten.
4️⃣ Prozesse & Workflows – Aktualisierung von Verfahren, IT-Systemen und Dokumentation notwendig.
5️⃣ IKS – Anpassung von Compliance-Mechanismen, Schulungsprogrammen und Kontrollprozessen.
Quelle
Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L, veröffentlicht am 14. November 2025:
Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 der Kommission vom 8. September 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821.






