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EU führt endgültigen Antidumpingzoll auf nahtlose Hochdruckstahlflaschen aus China ein – Durchführungsverordnung (EU) 2026/244
Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L: Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 der Kommission vom 3. Februar 2026, veröffentlicht am 4. Februar 2026 (ABl. L 2026/244).
Die Europäische Kommission erhebt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Rechtsgrundlage ist die Antidumping-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 9 Absatz 4.
Betroffen sind leere nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase – unabhängig von Durchmesser/Fassungsraum, mit oder ohne Gewinde/Innenbeschichtung, unabhängig von Endbearbeitung/Form, auch mit Gasblase und Zubehör sowie als Flaschenbündel. Nicht erfasst sind gefüllte Flaschen bzw. gefüllte Feuerlöscher. Ausgenommen sind außerdem nicht wiederbefüllbare Kleinstflaschen bis einschließlich 120 ml, sofern sie unter EN 16509:2014 und/oder UN 2037 fallen. Weiterlesen






