EU führt endgültigen Antidumpingzoll auf nahtlose Hochdruckstahlflaschen aus China ein – Durchführungsverordnung (EU) 2026/244

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L: Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 der Kommission vom 3. Februar 2026, veröffentlicht am 4. Februar 2026 (ABl. L 2026/244).

Die Europäische Kommission erhebt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Rechtsgrundlage ist die Antidumping-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/1036, insbesondere Artikel 9 Absatz 4.

Betroffen sind leere nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase – unabhängig von Durchmesser/Fassungsraum, mit oder ohne Gewinde/Innenbeschichtung, unabhängig von Endbearbeitung/Form, auch mit Gasblase und Zubehör sowie als Flaschenbündel. Nicht erfasst sind gefüllte Flaschen bzw. gefüllte Feuerlöscher. Ausgenommen sind außerdem nicht wiederbefüllbare Kleinstflaschen bis einschließlich 120 ml, sofern sie unter EN 16509:2014 und/oder UN 2037 fallen.

Zolltarifliche Einreihung: KN-/TARIC-Abgrenzung und Umgehungsprävention

Zur Identifizierung und Überwachung nennt die Verordnung die KN-Codes ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30, ex 8424 10 00, ex 8424 90 80 und ex 8479 90 70. Ergänzend werden TARIC-Codes u. a. für die Abgrenzung leerer Feuerlöscher (8424 10 00 11, 8424 10 00 21) sowie für Teile-/Sammelcodes zur Umgehungsprävention (8424 90 80 60, 8479 90 70 60) aufgeführt.

Welche Pflichten gelten in der Praxis bei der Zollanmeldung?

Unternehmensspezifische Zollsätze dürfen nur angewandt werden, wenn den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorliegt, die die vorgeschriebene Herstellererklärung (inkl. TARIC-Zusatzcode) enthält. Fehlt diese Rechnung/Erklärung, ist der Satz für „alle übrigen“ (90,3 %) anzuwenden. Zusätzlich ist bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr neben dem Gewicht auch die Stückzahl anzugeben (sofern für den jeweiligen KN-/TARIC-Code nicht bereits eine andere zusätzliche Einheit festgelegt ist); die Mitgliedstaaten melden die Stückzahlen monatlich an die Kommission.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.