Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Endgültige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure aus Korea und Mexiko
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1904 endgültige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Mexiko eingeführt.
Betroffen ist Terephthalsäure mit einer Reinheit von mindestens 99,5 %, die derzeit unter KN ex 2917 36 00 / TARIC 2917 36 00 11 eingereiht wird.
Die endgültigen Antidumpingzollsätze betragen:
| Ursprungsland / Hersteller | Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Korea – Samnam Petrochemical Co., Ltd. | 6,1 % | 88BN |
| Korea – Hanwha Impact Corporation | 6,1 % | 88BO |
| Korea – alle übrigen Unternehmen | 13,3 % | 8999 |
| Mexiko – alle Unternehmen | 24,1 % | 8999 |
Eine wichtige Ausnahme besteht für Taekwang Industrial Co., Ltd.: Für Waren dieses koreanischen Herstellers gilt kein Antidumpingzoll. Der zugehörige TARIC-Zusatzcode lautet 88BP. Weiterlesen






