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EU berichtigt Zollkontingent-Verordnung: Warenbeschreibung für L-(+)-Milchsäure angepasst
Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90370 vom 11. Mai 2026, Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.
Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.
Die Berichtigung betrifft den Anhang der Verordnung, konkret die laufende Nummer 09.2017 in Spalte 4 zur Warenbezeichnung.
Korrigiert wird die Beschreibung für L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die Ware ist vorgesehen zur Verwendung bei der Herstellung von Estern und anderen Derivaten oder von Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie.
Die Änderung besteht darin, dass am Ende der Warenbeschreibung ein Verweis auf eine Fußnote „(1)” ergänzt wird. Inhaltlich bleibt die Warenbeschreibung im Übrigen unverändert.
Für Unternehmen ist die Berichtigung dennoch relevant, weil Zollkontingente nur dann korrekt angewendet werden können, wenn Warenbeschreibung, Verwendungszweck, Reinheit, CAS-Nummer und mögliche Fußnoten vollständig beachtet werden. Gerade bei autonomen Zollkontingenten können kleinere formale Änderungen Auswirkungen auf die Prüfung der Anwendbarkeit und die Dokumentation im Zollprozess haben.
Wouros & Partner empfiehlt, bestehende Stammdaten, Zolltarifprüfungen und interne Verwendungsnachweise bei betroffenen Waren zu überprüfen. Unternehmen sollten insbesondere sicherstellen, dass die laufende Nummer 09.2017 mit der berichtigten Warenbeschreibung und dem ergänzten Fußnotenverweis dokumentiert wird.
Rechtshinweis
„Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.“






