Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU berichtigt Antidumpingregelung für Keramikgeschirr und Küchenartikel aus China
Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90330 vom 5. Mai 2026, Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981
Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 veröffentlicht. Betroffen ist die Antidumpingregelung für Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Die Berichtigung betrifft Waren, die derzeit unter die KN-Codes ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29 sowie die TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10 eingereiht werden.
Nach der berichtigten Fassung gilt der endgültige Antidumpingzoll weiterhin für bestimmte Keramikwaren für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China. Gleichzeitig werden bestimmte Waren ausdrücklich von der Maßnahme ausgenommen.
Ausgenommen sind insbesondere:
- Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile,
- Kaffeemühlen aus Keramik,
- Messerschärfer aus Keramik,
- Schärfer aus Keramik,
- Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen,
- sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art.
Für Importeure und Zollverantwortliche ist diese Berichtigung besonders relevant, weil die genaue Warenbeschreibung und die korrekte zolltarifliche Einreihung entscheidend dafür sind, ob ein Antidumpingzoll anzuwenden ist oder ob eine ausdrückliche Ausnahme von der Maßnahme vorliegt.
Unternehmen sollten daher die Warennummer, den TARIC-Code, die Warenbeschreibung, den Ursprung sowie die konkrete Beschaffenheit der Ware sorgfältig prüfen und dokumentieren.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, der zolltariflichen Einreihung von Waren, der Bewertung von Ausnahmen sowie bei der Umsetzung entsprechender Import- und Zollprozesse.
Quellen- und Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






