EU-Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Rohrformstücke aus China sowie aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen versandte Einfuhren könnten 2027 auslaufen

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2535 vom 5. Mai 2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2535/oj.

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union das bevorstehende mögliche Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen bekannt gemacht. Betroffen sind Antidumpingzölle auf bestimmte Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die bestehende Maßnahme wurde bereits zuvor auf aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen versandte Einfuhren ausgeweitet – unabhängig davon, ob die Waren als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet wurden. Damit betrifft das mögliche Auslaufen sowohl die ursprüngliche Maßnahme gegen China als auch die ausgeweitete Anwendung auf diese Versandländer.

Grundlage der derzeit geltenden Maßnahmen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2022/95 der Kommission vom 24. Januar 2022. Nach der aktuellen Bekanntmachung könnten die Maßnahmen zum 26. Januar 2027 auslaufen, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.

Unionshersteller können nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens beantragen. Hierfür müssen ausreichende Nachweise vorgelegt werden, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

Für Importeure, Einkäufer und Zollverantwortliche ist die Bekanntmachung von erheblicher Bedeutung. Änderungen beim Fortbestand oder Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen können unmittelbare Auswirkungen auf Einfuhrkosten, Lieferketten, Ursprungserklärungen, Zollanmeldungen und interne Kalkulationen haben.

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Quellen- und Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.