EU-Kommission veröffentlicht neuen Leitfaden zu verdächtigen Aktivitäten in Lieferketten und zur Zusammenarbeit mit dem Zoll

Europäische Kommission, TAXUD/A3/002/2026, Guidance Document „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“, Brüssel, 31. März 2026.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten bei der Erkennung, Meldung und Bekämpfung verdächtiger Aktivitäten in internationalen Lieferketten veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich zwar insbesondere an zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), ausdrücklich jedoch auch an alle anderen Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette – unabhängig von einem bestehenden AEO-Status. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Zollbehörden zu stärken, um Risiken wie Schmuggel, organisierte Kriminalität, Manipulationen in Lieferketten oder sonstige illegale Aktivitäten früher erkennen zu können.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Unternehmen häufig frühzeitig Auffälligkeiten im täglichen Waren- und Transportfluss erkennen können. Hierzu zählen beispielsweise ungewöhnliche Fahrzeugbewegungen, beschädigte oder manipulierte Siegel, unbefugte Personen auf Betriebsgeländen, verdächtige IT-Zugriffe, ungewöhnliche Kundenanfragen oder auffällige Zahlungs- und Warenbewegungen.

Unternehmen wird empfohlen, interne Meldewege, Sicherheits- und Eskalationsprozesse sowie Schulungen der Mitarbeiter weiter auszubauen. Darüber hinaus soll der Informationsaustausch mit den Zollbehörden verbessert werden, um Risiken innerhalb der Lieferkette schneller identifizieren und geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Der Leitfaden betont außerdem die Bedeutung interner Kontrollsysteme (IKS), dokumentierter Prüfprozesse sowie klarer Verantwortlichkeiten innerhalb der Unternehmen. Insbesondere AEO-Unternehmen sollen bestehende Sicherheits- und Compliance-Strukturen weiter stärken und verdächtige Aktivitäten möglichst zeitnah an die zuständigen Behörden melden.

Bei dem Dokument handelt es sich ausdrücklich um eine rechtlich nicht verbindliche Guidance der Europäischen Kommission mit erläuterndem Charakter. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden unionsrechtlichen und zollrechtlichen Vorschriften.

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Quellen- und Hinweis:
Bei dem Dokument handelt es sich um ein Guidance Document der Europäischen Kommission mit erläuterndem Charakter. Maßgeblich bleiben die jeweils geltenden zollrechtlichen und unionsrechtlichen Vorschriften.