EU-Kommission veröffentlicht neuen Leitfaden zu verdächtigen Aktivitäten in Lieferketten und zur Zusammenarbeit mit dem Zoll

Europäische Kommission, TAXUD/A3/002/2026, Guidance Document „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“, Brüssel, 31. März 2026.

Die Europäische Kommission hat einen neuen Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligten bei der Erkennung, Meldung und Bekämpfung verdächtiger Aktivitäten in internationalen Lieferketten veröffentlicht.

Der Leitfaden richtet sich zwar insbesondere an zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), ausdrücklich jedoch auch an alle anderen Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette – unabhängig von einem bestehenden AEO-Status. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Zollbehörden zu stärken, um Risiken wie Schmuggel, organisierte Kriminalität, Manipulationen in Lieferketten oder sonstige illegale Aktivitäten früher erkennen zu können.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Unternehmen häufig frühzeitig Auffälligkeiten im täglichen Waren- und Transportfluss erkennen können. Hierzu zählen beispielsweise ungewöhnliche Fahrzeugbewegungen, beschädigte oder manipulierte Siegel, unbefugte Personen auf Betriebsgeländen, verdächtige IT-Zugriffe, ungewöhnliche Kundenanfragen oder auffällige Zahlungs- und Warenbewegungen. Weiterlesen

EU-US-Handelsabkommen

Am 27. Juli 2025 wurde zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung ein umfassendes Handelsabkommen unterzeichnet, das den transatlantischen Waren- und Dienstleistungsverkehr auf eine neue Basis stellt. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein enormes Potenzial – sowohl in Bezug auf Zollvorteile als auch auf Rechtssicherheit bei strategischen Investitionen.

Abbau tarifärer Hemmnisse – Fokus auf Planbarkeit und Entlastung

Einheitlicher US-Zollsatz von 15 % auf EU-Waren

Einführung eines pauschalen „All-Inclusive-Zollsatzes“ von 15 % auf den Großteil aller EU-Exporte. Dieser gilt branchenübergreifend – insbesondere für Automobile, Fahrzeugteile, Halbleiter und pharmazeutische Produkte. Der Satz ersetzt die bislang gestaffelten Zölle (z. B. MFN-Zölle + Sonderzölle) durch eine klare Obergrenze, ohne zusätzliche Kumulierung. Ausnahmen nur bei MFN-Zollsätzen über 15 % – in diesen Fällen gilt ausschließlich der MFN-Satz, ohne Aufschläge.

– Zölle von bis zu 25 % auf Autos und zusätzlich 2,5 % MFN entfallen und werden vollständig durch den 15 %-Satz ersetzt.
– Der 15 %-Satz gilt auch präventiv für eventuelle künftige US-Zölle auf Pharmazeutika und Halbleiter.
– Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit und klare Kalkulationsgrundlagen für ihre Exportpreise.

Zero-for-Zero-Regelung für strategische Produktgruppen

Die Vereinbarung beinhaltet zudem einen beidseitigen Verzicht auf Zölle (zero-for-zero tariffs) für besonders strategische Waren:

– Flugzeuge und Flugzeugteile
– Halbleiterausrüstung
– Ausgewählte Generika
– Chemikalien
– Bestimmte Agrarprodukte
– Natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe

Eine Erweiterung dieser Liste ist ausdrücklich vorgesehen, was besonders für Unternehmen mit High-Tech-Produkten, Pharmaimporten oder Rohstoffbedarf von großer Bedeutung ist. Weiterlesen