Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU-US-Handelsabkommen
Am 27. Juli 2025 wurde zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung ein umfassendes Handelsabkommen unterzeichnet, das den transatlantischen Waren- und Dienstleistungsverkehr auf eine neue Basis stellt. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein enormes Potenzial – sowohl in Bezug auf Zollvorteile als auch auf Rechtssicherheit bei strategischen Investitionen.
Abbau tarifärer Hemmnisse – Fokus auf Planbarkeit und Entlastung
Einheitlicher US-Zollsatz von 15 % auf EU-Waren
Einführung eines pauschalen „All-Inclusive-Zollsatzes“ von 15 % auf den Großteil aller EU-Exporte. Dieser gilt branchenübergreifend – insbesondere für Automobile, Fahrzeugteile, Halbleiter und pharmazeutische Produkte. Der Satz ersetzt die bislang gestaffelten Zölle (z. B. MFN-Zölle + Sonderzölle) durch eine klare Obergrenze, ohne zusätzliche Kumulierung. Ausnahmen nur bei MFN-Zollsätzen über 15 % – in diesen Fällen gilt ausschließlich der MFN-Satz, ohne Aufschläge.
– Zölle von bis zu 25 % auf Autos und zusätzlich 2,5 % MFN entfallen und werden vollständig durch den 15 %-Satz ersetzt.
– Der 15 %-Satz gilt auch präventiv für eventuelle künftige US-Zölle auf Pharmazeutika und Halbleiter.
– Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit und klare Kalkulationsgrundlagen für ihre Exportpreise.
Zero-for-Zero-Regelung für strategische Produktgruppen
Die Vereinbarung beinhaltet zudem einen beidseitigen Verzicht auf Zölle (zero-for-zero tariffs) für besonders strategische Waren:
– Flugzeuge und Flugzeugteile
– Halbleiterausrüstung
– Ausgewählte Generika
– Chemikalien
– Bestimmte Agrarprodukte
– Natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe
Eine Erweiterung dieser Liste ist ausdrücklich vorgesehen, was besonders für Unternehmen mit High-Tech-Produkten, Pharmaimporten oder Rohstoffbedarf von großer Bedeutung ist.
Stahl, Aluminium & Kupfer: Quoten statt Strafzölle
Die bisherigen Strafzölle von 50 % auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sollen gesenkt werden. Ein kontingentbasiertes Zollsystem wird eingeführt, das auf historischen Exportmengen beruht. Ziel ist die Bekämpfung globaler Überkapazitäten und die Etablierung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Kein Zoll auf elektronische Übertragungen
Beide Seiten haben sich klar dazu bekannt, auch künftig keine Zölle auf elektronische Übertragungen (z. B. Software, Datenpakete) zu erheben. Das stärkt insbesondere die Digitalwirtschaft, SaaS-Anbieter und Plattformbetreiber.
Abschaffung EU-Zölle auf US-Industriegüter
Die EU wird verbleibende MFN-Zölle auf US-Industriegüter vollständig abschaffen, um den beidseitigen Marktzugang zu verbessern. Besonders betroffen: Maschinenkomponenten, Werkzeuge, technische Industrieerzeugnisse.
Quellen:
Europäische Kommission (2025): Fragen und Antworten – EU-US-Handelsabkommen erklärt. Pressemitteilung vom 29. Juli 2025. URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/QANDA_25_1930
Europäische Kommission (2025): Erklärung von Präsidentin von der Leyen zum Abkommen über Zölle und Handel mit den Vereinigten Staaten. Presseerklärung vom 27. Juli 2025. URL: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/STATEMENT_25_1915
Fact Sheet: The United States and European Union Reach Massive Trade Deal. White House Fact Sheet, 28. Juli 2025.






