Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU-Sanktionen gegen Myanmar/Birma erneut angepasst
Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/926 des Rates vom 27. April 2026.
Die Europäische Union hat die restriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma erneut aktualisiert. Die Verordnung enthält insbesondere Beschränkungen und Verbote im Zusammenhang mit Ausfuhren, technischer Hilfe, Finanzhilfen sowie wirtschaftlichen Ressourcen gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Besonders relevant sind die Beschränkungen für Güter, Ausrüstungen und Technologien, die zur internen Repression oder für militärische Zwecke verwendet werden können. Dies betrifft auch bestimmte Dual-Use-Güter, sofern diese für militärische Zwecke, militärische Endverwender oder bestimmte staatliche Stellen in Myanmar/Birma bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.
Zusätzlich bestehen Beschränkungen für technische Hilfe, Vermittlungsleistungen sowie für Güter zur Überwachung oder zum Abhören von Internet- und Telefonkommunikation. Unternehmen müssen deshalb nicht nur Warenbewegungen, sondern auch Dienstleistungen, technische Unterstützung und wirtschaftliche Bereitstellungen prüfen.
Die Verordnung enthält außerdem personenbezogene Finanzsanktionen. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen sind einzufrieren. Darüber hinaus dürfen diesen Beteiligten weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen oder Gelder bereitgestellt werden.
Für Unternehmen bedeutet dies umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten. Neben der klassischen Sanktionslistenprüfung müssen insbesondere Endverwender, Endverwendung, Eigentums- und Kontrollstrukturen, Zahlungswege sowie mögliche Umgehungsrisiken bewertet werden.
Für die Zoll- und Außenwirtschaftspraxis ist entscheidend, dass Myanmar/Birma-Geschäfte verbindlich in interne Exportkontroll-, Sanktions- und Compliance-Prozesse eingebunden werden. Hierzu gehören insbesondere Güterprüfungen, Endverwendungsprüfungen, dokumentierte Freigabeprozesse sowie regelmäßige Schulungen der betroffenen Mitarbeiter.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Bewertung von Embargo- und Sanktionsrisiken, der Integration von Sanktionsprüfungen in bestehende Zoll- und Exportkontrollprozesse sowie beim Aufbau belastbarer interner Kontrollsysteme (IKS).
Quellen- und Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.






