Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU passt Stahl-Schutzmaßnahmen an: Neue TARIC-Codes für Betonstabstahl und sonstige Stäbe
Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 der Kommission vom 9. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der Kommission zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 10.04.2026. Rechtsgrundlagen laut Verordnung: Verordnung (EU) 2015/478, Verordnung (EU) 2015/755 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2019/159.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 hat die Europäische Kommission die bestehende Schutzmaßnahmen-Verordnung (EU) 2019/159 für bestimmte Stahlerzeugnisse angepasst. Anlass war die Feststellung, dass Betonstabstahl seit 2025 nicht nur über die bisher einschlägige Warenkategorie 13, sondern in erheblichem Umfang auch über die Warenkategorie 12 in die Europäische Union eingeführt wurde, insbesondere unter dem KN-Code 7228 30 69.
Nach Auffassung der Kommission wichen diese Einfuhrströme deutlich von den traditionellen Handelsströmen ab und führten zu spürbaren Ungleichgewichten auf dem Unionsmarkt. Die Verordnung nennt hierzu einen Anstieg der Einfuhren unter dem betroffenen Code um rund 250 % im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr. Außerdem entsprach der Zuwachs unter KN-Code 7228 30 69 etwa 35 % des gesamten jährlichen Zollkontingents für Betonstabstahl der Kategorie 13. Weiterlesen






