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EU-Kommission nimmt Antidumpinguntersuchung zu mehrlagigen Holzfußböden aus China wieder auf
Bekanntmachung C/2026/2810 der Europäischen Kommission vom 28. Mai 2026 zur Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. C vom 28.05.2026.
Die Europäische Kommission hat die Antidumpinguntersuchung betreffend Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China wiederaufgenommen. Grundlage ist ein Antrag des Europäischen Parkettverbands vom 14. April 2026 nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/1036.
Betroffen sind zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz mit Ursprung in China. Ausgenommen sind Platten aus Bambus oder mit mindestens einer Toplage aus Bambus sowie Platten für Mosaikfußböden. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht.
Hintergrund ist der Verdacht einer sogenannten Absorption. Dabei wird geprüft, ob die bereits eingeführten Antidumpingmaßnahmen durch gesunkene Ausfuhrpreise oder nicht ausreichend gestiegene Weiterverkaufspreise in der EU in ihrer Wirkung unterlaufen wurden.
Die geltenden Maßnahmen beruhen auf der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1342, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf Einfuhren mehrlagiger Holzfußböden aus China eingeführt wurde.
Die Untersuchung betrifft den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026. Interessierte Parteien, insbesondere Hersteller, Einführer und Verbände, können sich am Verfahren beteiligen. Für Stellungnahmen und Angaben gelten kurze Fristen, unter anderem 7 Tage für Angaben zur Stichprobenauswahl und 37 Tage für Stellungnahmen zum Antrag und zur Einleitung.
Für Importeure ist die Bekanntmachung besonders relevant, weil sich aus dem Verfahren eine Erhöhung der bestehenden Antidumpingzölle ergeben kann. Nach Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 darf ein im Anschluss an die Absorptionsuntersuchung eingeführter Antidumpingzoll höchstens doppelt so hoch sein wie der ursprünglich eingeführte Zoll.
Unternehmen sollten daher ihre Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden aus China, die Zolltarifnummer 4418 75 00, Lieferantenstrukturen, Einkaufspreise, Weiterverkaufspreise und Vertragsbedingungen prüfen. Auch die Dokumentation gegenüber Zoll- und Handelsschutzverfahren sollte vollständig und nachvollziehbar vorliegen.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, KN-Codes, Einfuhrprozessen, Lieferantendokumentation und zollrechtlichen Risiken im Außenhandel.
Rechtshinweis:
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