Ghana wendet das System des registrierten Ausführers (REX) an

Die Änderung gilt seit 20. August 2023. Die Europäische Kommission gibt in einer weiteren Mitteilung Konkretisierungen bekannt

Mitteilung über die Anwendung eines Systems zur Registrierung ghanaischer Ausführer für die Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union im Rahmen des Interim-WPA EU-Ghana; ABl. C vom 11. Oktober 2023;

Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und Ghana wendet Ghana das System des Registrierten Ausführers (REX) an. Ghana teilt mit, dass Ausführer aus Ghana, die Ursprungserklärungen ausfertigen dürfen, eine Registrierungsnummer über das Integrierte Zollverwaltungssystem (ICUMS) der ghanaischen Steuerbehörde erhalten. Damit können sie die im Interim-WPA vorgesehenen Präferenzen nutzen.

Waren mit Ursprung in Ghana können somit nur dann präferenzbegünstigt in die EU eingeführt werden, wenn eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt,

  • die von einem Ausführer aus Ghana, der auf der ghanaischen ICUMS-Website registriert ist, ausgefertigt wurde
  • oder die von einem Ausführer (ohne Registrierung) ausgefertigt wurde, sofern der Wert der Sendung 6.000 Euro nicht übersteigt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023