Warenverkehr mit Zentralamerika

Abkommen mit Zentralamerika in Kraft getreten. Der Handelsteil wurde bisher vorläufig angewandt.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. April 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1156 den Beschluss des Rates vom 12. April 2024 über den Abschluss des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Zentralamerika andererseits.

Das Abkommen wurde im Namen der Union am 29. Juni 2012 unterzeichnet und der Handelsteil seit 2013 vorläufig angewandt.

Am 12. April 2024 wurde das genannte Abkommen im Namen der Union genehmigt und ist ab dem 1. Mai 2024 in Kraft.

Quelle: Zoll.de