Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4

Nach Empfehlung der Europäischen Kommission soll künftig in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell “Europäische Union” eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.

Quelle: Zoll.de