Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Kreisrund gestanzte Metallscheiben aus Blech-

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. – 21. Februar 2024:

Warenbeschreibung:

Kreisrund gestanzte Metallscheiben aus Blech, das aus drei Schichten Aluminium (36 % oder 45 % nach Gewicht, je nach Version) und zwei Schichten Edelstahl (65 % oder 54 % nach Gewicht) besteht und eine Dicke von ca. 2,3-3 mm aufweist. Die Erzeugnisse werden aus kaltgewalzten Coils hergestellt, die durch Flachwalzen mehrerer Schichten unedler Metalle hergestellt worden sind. Sie sind für die Herstellung von Kochtöpfen oder Pfannen aus Metall bestimmt. Weiterlesen

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 3926NEH22.03.2024
2.Position 4016NEH22.03.2024
3.Position 6302EE16.04.2024
4.Position 6302NEH22.03.2024
5.Position 6307EE16.04.2024
6.Position 6404EE16.04.2024
7.Position 7219NEH22.03.2024
8.Position 8714NEH22.03.2024
9.Position 9404EE16.04.2024
10.Position 9404NEH22.03.2024
11.Position 9503NEH22.03.2024
12.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 10.04.2024)

Quelle: Zoll.de

 

Freihandelsabkommen mit Neuseeland

Neues Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 9. April 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1062 die Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland.

Das am 9. Juli 2023 in Brüssel unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Der Text zu diesem Abkommen wurde am 25. März 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/866 veröffentlicht.

Quelle: Zoll.de

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Smartwatch – 9102 12 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/964 DER KOMMISSION vom 21. März 2024 Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 27.3.2024

Warenbeschreibung:

Ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch), das aus einem berührungsempfindlichen AMOLED-Farbdisplay mit einer Diagonale von etwa 2,8 cm und einem Silikonarmband besteht und zusammen mit seinem Ladegerät als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht ist.

Das Gerät enthält außerdem:
— 2 MB RAM-Speicher, 32 MB ROM-Speicher;
— 159-mAh-Batterie;
— Beschleunigungssensor, Gyroskop, optischen Herzfrequenzsensor;
— Bluetooth 5.1-Verbindung.
Das Gerät ist nicht mit einer eSIM-/SIM-Karte ausgestattet, und es kann keine SIM-Karte eingesetzt werden. Es verfügt nicht über eine Nahfeldkommunikationsfähigkeit.
Das Gerät kann ohne Kopplung mit einem anderen Gerät für Folgendes verwendet werden:
— Anzeige von Uhrzeit und Datum;
— Messung der Herzfrequenz;
— Messen der Schlafphasen;
— Schrittzähler;
— Aufzeichnung der Geschwindigkeit.

Das Gerät kann über Bluetooth mit einem anderen Gerät wie einem Smartphone („Hosting-Gerät“) gekoppelt oder verbunden werden. Nach der Kopplung werden die gemessenen Daten zur weiteren Auswertung (durch Apps) an das Hosting-Gerät übertragen.
Nach der Kopplung verfügt das Gerät außerdem über folgende Funktionen:

— Empfang von Benachrichtigungen über Anrufe mit der alleinigen Möglichkeit, sie abzulehnen (es können keine Anrufe angenommen werden);
— Abfragen von SMS-Benachrichtigungen durch Anzeige des ersten Teils des Texts und Reaktion darauf (das Gerät bietet eine SMS-Schnellantwortfunktion mit vorformulierten Antworten, es können jedoch keine vollständigen, individuellen Nachrichten verfasst werden);
—Bedienung von auf dem Hosting-Gerät befindlichen Apps für die Wiedergabe von Musik;
— verschiedene Funktionen im Zusammenhang mit Programmen in den Bereichen Gesundheit und Sport;
— Ermittlung des Stressniveaus. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Instrument für die Fußpflege – 8214 20 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. – 21. Februar 2024:

Warenbeschreibung:

Instrument für die Fußpflege (Pediküre), bestehend aus einem Handgriff aus Kunststoff, in den mittels Bajonettverriegelung folgende auswechselbare Einsätze abwechselnd eingesetzt werden können:

a) Einsatz aus Kunststoff mit einer Reibefläche aus Stahl zur Verwendung als Hornhautraspel,

b) Einsatz in Gestalt eines Bimssteins und

c) Einsatz in Gestalt einer Bürste

Die Einsätze peelen entweder abgestorbene Haut oder bürsten die lose Haut ab. Das Erzeugnis ist in einem Pappkarton verpackt.

Einreihung/Begründung:

Das Instrument für die Fußpflege mit auswechselbaren Einsätzen ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 8214 20 00 als „Instrument für die Pediküre“ einzureihen. Aufgrund seiner objektiven Eigenschaften ist dieses Instrument für Pediküre-Zwecke bestimmt. Alle „arbeitenden Teile“ des Produkts dienen der Pediküre. Sie peelen entweder abgestorbene Haut oder bürsten die lose Haut ab. Da zumindest ein arbeitendes Teil des Produkts, die Hornhautraspel aus Stahl, aus unedlem Metall besteht, kann das gesamte Produkt gemäß Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 82 in Kapitel 82 eingereiht werden.

(Stand: 03.04.2024)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Solardusche – 8481 80 11

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 252. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. – 21. Februar 2024:

Warenbeschreibung:

Solardusche

Die sog. Solardusche besteht aus einem säulenförmigen Wassertank mit Anschluss für einen Gartenschlauch, Ablassschraube und Wasserentnahmehahn, einer Mischarmatur sowie einer Tellerkopfbrause mit Kugelgelenk zu Regelung der Wasserstrahlrichtung.

Die Solardusche ist zum Duschen im Freien konzipiert. Bei optimaler Sonneneinstrahlung kann sich das Wasser ganz ohne Strom auf 60° C erhitzen. Weiterlesen