DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/964 DER KOMMISSION vom 21. März 2024 Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 27.3.2024
Warenbeschreibung:
Ein am Handgelenk tragbares, batteriebetriebenes Gerät (sogenannte Smartwatch), das aus einem berührungsempfindlichen AMOLED-Farbdisplay mit einer Diagonale von etwa 2,8 cm und einem Silikonarmband besteht und zusammen mit seinem Ladegerät als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht ist.
Das Gerät enthält außerdem:
— 2 MB RAM-Speicher, 32 MB ROM-Speicher;
— 159-mAh-Batterie;
— Beschleunigungssensor, Gyroskop, optischen Herzfrequenzsensor;
— Bluetooth 5.1-Verbindung.
Das Gerät ist nicht mit einer eSIM-/SIM-Karte ausgestattet, und es kann keine SIM-Karte eingesetzt werden. Es verfügt nicht über eine Nahfeldkommunikationsfähigkeit.
Das Gerät kann ohne Kopplung mit einem anderen Gerät für Folgendes verwendet werden:
— Anzeige von Uhrzeit und Datum;
— Messung der Herzfrequenz;
— Messen der Schlafphasen;
— Schrittzähler;
— Aufzeichnung der Geschwindigkeit.
Das Gerät kann über Bluetooth mit einem anderen Gerät wie einem Smartphone („Hosting-Gerät“) gekoppelt oder verbunden werden. Nach der Kopplung werden die gemessenen Daten zur weiteren Auswertung (durch Apps) an das Hosting-Gerät übertragen.
Nach der Kopplung verfügt das Gerät außerdem über folgende Funktionen:
— Empfang von Benachrichtigungen über Anrufe mit der alleinigen Möglichkeit, sie abzulehnen (es können keine Anrufe angenommen werden);
— Abfragen von SMS-Benachrichtigungen durch Anzeige des ersten Teils des Texts und Reaktion darauf (das Gerät bietet eine SMS-Schnellantwortfunktion mit vorformulierten Antworten, es können jedoch keine vollständigen, individuellen Nachrichten verfasst werden);
—Bedienung von auf dem Hosting-Gerät befindlichen Apps für die Wiedergabe von Musik;
— verschiedene Funktionen im Zusammenhang mit Programmen in den Bereichen Gesundheit und Sport;
— Ermittlung des Stressniveaus. Weiterlesen