Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
BAFA aktualisiert Muster-Endverbleibserklärungen C6/C7 für Russland-Ausfuhren: Neue Section-G-Abfragen beachten
Das BAFA hat die Muster-Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland bzw. zur Verwendung in Russland (Anlagen C6 und C7) überarbeitet und auf seiner Website bereitgestellt.
Worum geht es?
Die Anlage C6 betrifft Ausfuhren von Gütern, die in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 gelistet sind.
Die Anlage C7 ist für gelistete Dual-Use-Güter bestimmt, wenn die Ausfuhr nach Russland erfolgt oder die Güter zur Verwendung in Russland bestimmt sind (abweichend zur Standard-EVE C1).
Was ist neu? (Section G)
In Section G wurden zusätzliche Abfragen ergänzt, die sich auf Unternehmen beziehen, die in bestimmten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen ansässig sind oder die im Eigentum/unter Kontrolle eines dort ansässigen Unternehmens stehen.
Für Antragsteller bedeutet das praktisch: Diese neuen Angaben sollten im Screening/Endverwendungs-Check frühzeitig mit abgefragt werden, um Rückfragen im BAFA-Verfahren zu vermeiden. Weiterlesen
Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026: Wichtige Änderungen für Unternehmen
Der deutsche Zoll hat die Ausgabe 2026 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen veröffentlicht. Die neue Fassung ersetzt die Ausgabe 2025 und gilt seit dem 1. Januar 2026.
Das Merkblatt ist die maßgebliche Grundlage für die Erstellung von Zollanmeldungen im ATLAS-System und legt verbindlich fest, welche Daten in welchen Verfahren anzugeben sind.
Versandverfahren vollständig überarbeitet
Die bedeutendste Änderung betrifft das Versandverfahren. Die entsprechenden Regelungen wurden vollständig neu strukturiert und überarbeitet. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre internen Prozesse und eingesetzten Softwarelösungen weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Gerade Unternehmen mit regelmäßigem Versand unter Zollverschluss oder im gemeinsamen Versandverfahren sollten ihre Abläufe überprüfen.
Weitere Digitalisierung der Zollverfahren
Die Zollverwaltung setzt die Digitalisierung konsequent fort. Die Nutzung des Einheitspapiers wird weiter eingeschränkt und bleibt nur noch in wenigen Übergangsfällen zulässig. Ziel bleibt die vollständige elektronische Abwicklung über ATLAS.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse elektronisch und systemkonform abgewickelt werden können.
Neue Datenanforderungen durch WKS
Mit der Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS) werden neue Datenanforderungen für summarische Ausgangsanmeldungen und Wiederausfuhrmeldungen umgesetzt. Die Teilnehmeranbindung erfolgte bereits im Laufe des Jahres 2025, sodass die neuen Anforderungen nun vollständig wirksam werden.
Fehlende oder unvollständige Angaben können künftig schneller zu Verzögerungen führen.
Präzisierungen einzelner Datenelemente
Zusätzlich enthält das Merkblatt Klarstellungen zu einzelnen Datenelementen, beispielsweise zur Angabe des Empfängers bei Ausfuhranmeldungen. Besonders relevant ist dies bei Lieferungen an verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften im Ausland.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
Unternehmen sollten prüfen:
ob Versand- und Ausfuhrprozesse noch den neuen Anforderungen entsprechen,
ob ATLAS-Schnittstellen und Software aktuell konfiguriert sind,
ob Mitarbeiter über die Änderungen informiert sind,
und ob interne Arbeitsanweisungen angepasst werden müssen.
Eine frühzeitige Anpassung verhindert Verzögerungen und Rückfragen bei der Zollabfertigung.
Quelle: Zoll.de
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Sonder-Newsletter Exportkontrolle Aktuell veröffentlicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle – Änderung und Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen im Rüstungs- und Dual-Use-Bereich, Ankündigung der Einführung einer Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte veröffentlicht.
Sonder-Newsletter Exportkontrolle Aktuell
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle






