Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Die nachfolgend beschriebenen Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden – mit Ausnahme der AGG Nr. 28 – verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 gilt bereits jetzt bis zum 31. März 2023.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 sowie die Allgemeine Genehmigung Nr. 30 werden bis zum 31. März 2023 verlängert. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden nur um ein halbes Jahr bis zum 30. September 2022 verlängert.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 14, Nr. 15, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24 und Nr. 30 bleiben inhaltlich unverändert.
Inhaltliche Änderungen ergaben sich lediglich bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, Nr. 16, Nr. 17, Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 26 und Nr. 27. Weiterlesen
Neue „häufige Fragen“, Übersicht zur VO 833/2014 sowie Aktualisierung der Übersicht über länderbezogenen Embargos
Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt: Russland bzw. Belarus.
Um die Übersicht der Verbote bzw. Genehmigungspflichten zu vereinfachen wird nunmehr eine tabellarische Übersicht im Bezug zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargo) zur Verfügung gestellt. Daneben wurde die Übersicht über die länderbezogenen Embargos (welche Maßnahmen gegen alle Länder erfasst) aktualisiert. Des Weiteren wurden weitere häufige Fragen bzw. Antworten insbesondere im Bezug zum Luxusgüterembargo auf unserer Internetseite ergänzt.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.
Informationen zum Warenverkehr (Stand: 22.03.2022)
Neue Vorgaben bei Verdachtsmeldungen (Stand: 22.03.2022)
Informationen zu den Beschränkungen der Embargos (Stand: 22.03.2022)
Informationen zur Einfuhr und Ausfuhr von Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Stand: 22.03.2022)
Hinsichtlich mehrerer Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sind bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung neue Vorgaben zu beachten.
Die FIU ( Financial Intelligence Unit ) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU
Quelle: Zoll.de
Auch bei Hilfslieferungen bzw. Spenden sind außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu beachten
Im Hinblick auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und Organisationen in Russland, Belarus und Teile der Ukraine angeordnet.
Weitere Informationen zu den Beschränkungen, denen die betroffenen Länder unterliegen, finden Sie hier:
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Russland (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Belarus (Stand: 11.03.2022)
Übersicht über die Beschränkungen des Embargos mit Ukraine (Stand: 11.03.2022)
Quelle: Zoll.de